Beförderung gefährlicher Güter
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Eine Beförderungserlaubnis ist erforderlich für das gewerbsmäßige Einsammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen.
Rechtsgrundlagen:
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Anzeige- und Erlaubnisverordnung
- Verwaltungsvorschrift für Abfallnachweisgebühren
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
2.2.4: Verkehrslenkung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-1200
Fax: +49 5241 85-31200
4.5.1: Abfall und Boden
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-2799
Fax: +49 5241 85-2760
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem Informationsblatt unter Formulare/Downloads entnehmen.
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Hinweise für Gütersloh
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Hinweise für Gütersloh
Die Gebühren richten sich nach Ziffer 4 der Verwaltungsvorschrift für Abfallnachweisgebühren in Verbindung mit Tarifstelle 28.2.1.25 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung und betragen durchschnittlich 750 €. Zahlungsart: Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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