Beförderung gefährlicher Güter

    Beförderung gefährlicher Güter

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Nach der Gefahrgutverordnung Straße müssen alle Transporte, die gefährliche Güter nach einem Stoffverteilungsplan geladen haben, bei der Behörde einen Antrag auf Fahrwegbestimmung stellen. Der Kreis Viersen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Beförderung von Gasen und entzündbaren flüssigen Stoffen (Benzin) regelt.

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/2 Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

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    Deutsch

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