Probenehmer Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Mit einer öffentlichen Bestellung als Probenehmer stehen Sie Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit als besonders zuverlässige, glaubwürdige und erfahrene Person zur Verfügung.

    Beschreibung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Als Probenehmer prüfen Sie die Beschaffenheit, Menge, Gewicht oder richtige Verpackung von Waren in der Herstellung und im Warenverkehr. Wenn Sie besondere Sachkunde, persönliche Eignung und nötige Unabhängigkeit nachweisen, können Sie öffentlich bestellt und vereidigt werden.

    Sie unterwerfen sich damit zusätzlichen Berufs- und Objektivitätspflichten.

    Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.

    Mit der öffentlichen Bestellung wird ein besonderes öffentlich-rechtliches Qualitätssiegel für Sachverständige in Deutschland verliehen. Es gibt keine höhere Qualifikation im Bereich der Sachverständigentätigkeit.

    Verwaltungen und Gerichte sollen diese Sachverständigen bevorzugt beauftragen. Sie stehen aber auch der Wirtschaft und privaten Auftraggebern zur Verfügung.

    Neben allen Industrie- und Handelskammern sind in einigen Bundesländern auch andere Berufskammern wie Ingenieur-, Architekten oder Landwirtschaftskammern und andere staatliche Stellen zur öffentlichen Bestellung berechtigt.

    Die Kontaktdaten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in einheitlichen Verzeichnissen veröffentlicht.

    Die Bezeichnung “öffentlich-bestellt und vereidigt” ist rechtlich geschützt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_debb8e3a0790a27971186f58d769a212

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Fachbereich 51 Betriebswirtschaft, Bauen, Energie, Arbeitnehmerberatung - Sachverständigenwesen -

    Adresse

    Hausanschrift

    Nevinghoff 40

    48147 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251/23760

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: poststelle@lwk.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    • Beruflicher Werdegang
    • Kopien von Zeugnissen, Aus- und Weiterbildungsnachweisen
    • Fachliche und persönliche Reverenzen
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Gutachten und Arbeitsproben
    • Liste der von Ihnen auf Ihrem beantragten Sachgebiet erstellten Gutachten der letzten zwei Jahre
    • Erklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit
    • Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Kammer, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    • Durch Aus und Weiterbildung sowie berufliche Erfahrung haben Sie eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Sachkunde erworben.
    • Sie haben auch bereits mehrere Jahre Sachverständigenleistungen auf Ihrem Gebiet erbracht.
    • Sie sind psychisch und körperlich in der Lage, die Anforderungen an Sachverständige auf ihrem Gebiet zu erfüllen.
    • Es darf keine Gründe geben, an Ihrer Unabhängigkeit und Objektivität zu zweifeln. Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen. Sie sind unparteilich und unabhängig.
    • Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Sachverständigenordnungen der jeweils zuständigen Kammer und den Bestellungsvoraussetzungen Ihres Sachgebiets.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Das Verfahren ist sehr komplex und ist je nach Sachgebiet leicht unterschiedlich. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich schon vor der Antragstellung bei der zuständigen Kammer persönlich beraten lassen.

    • Das Antragsformular ist mit allen geforderten Anlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
    • Sie müssen das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG bei Ihrer Meldebehörde beantragen.
    • Die Kammer wird Vorschusszahlungen auf Gebühren und Auslagen verlangen.
    • Die IHK überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Einhaltung der formellen Mindestanforderungen.
    • In einem persönlichen Gespräch wird Ihre persönliche Eignung nach Auswertung der eingereichten Referenzen bewertet. Gegebenenfalls werden weitere Ausschüsse oder Gremien beteiligt.
    • Die Kammer beauftragt unabhängige Fachleute mit der Bewertung Ihrer Sachkunde. Dazu werden die von Ihnen einzureichenden Gutachten und Arbeitsproben überprüft.
      Hinzu kommen, je nach Sachgebiet, eine schriftliche Überprüfung und ein Fachgespräch oder eine praktische Überprüfung.
    • Unter Berücksichtigung der fachlichen Einschätzung entscheidet dann die IHK abschließend.

    Fristen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt entsprechend der Sachverständigenordnungen zeitlich befristet, maximal für fünf Jahre. Auf Antrag kann eine Bestellung erneut ausgesprochen werden, wenn der Antragsteller seine persönliche Eignung und besondere Sachkunde erneut nachweisen kann.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Die nötigen Prüfungen sind umfangreich und können je nach Bestellungsgebiet zwischen ca. sechs und zwölf Monate in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Die Gebühren variieren und werden von den einzelnen Kammern festgelegt. Gebührenrahmen: EUR 500 3.500.Hinzu kommen die Auslagen für Fachgremien und Auskünfte: EUR 1.000 2.000

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Informationen zu Ansprechpartnern, Kammern und Bestellungsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite des
    Sachverständigenverzeichnisses

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 06.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de