fototechnisch hergestellte Negative von Schriftstücken BeglaubigungOnline erledigen

    fototechnisch hergestellte Negative von Schriftstücken Beglaubigung

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Eine Fotokopie eines Dokumentes kann grundsätzlich amtlich beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss.

    Es liegt jedoch im Ermessen der Behörde, ob sie eine Kopie im Einzelfall beglaubigt, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Entscheidung, ob eine Kopie beglaubigt wird, kann immer erst bei Vorlage des Dokumentes getroffen werden.

    Ausschlussgründe

    Amtliche Beglaubigungen von Fotokopien sind nicht zulässig, wenn:

    • das vorgelegte Dokument weder von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde noch bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss
      (z. B. Arbeitszeugnis eines privaten Arbeitgebers für einen anderen privaten Arbeitgeber, Finanzierungsunterlagen zur Vorlage bei Banken, etc.),

    • die Kopie nicht exakt und vollständig mit dem Original übereinstimmt,

    • es sich um amtliche Dokumente handelt, bei denen die Ausstellung beglaubigter Abschriften der registerführenden Behörde vorbehalten ist
      (z. B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Auszüge aus dem Handels- und Vereinsregister, etc.),

    • Umstände die Annahme rechtfertigen, dass das ursprüngliche Dokument verändert wurde
      (z. B. handschriftliche Ergänzungen/Durchstreichungen in gedruckten Dokumenten),

    • Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der Zusammenhang eines mehrseitigen Dokumentes (zeitweise) aufgehoben wurde
      (bitte die Hinweise zu mehrseitigen Dokumenten weiter unten beachten),

    • das ursprüngliche Dokument nicht in deutscher Sprache ausgestellt ist,

    • oder wenn sonstige Beglaubigungsverbote bestehen.

    In Fällen, in denen eine amtliche Beglaubigung nicht möglich ist, kann eine Kopie ggf. durch eine*n Notar*in öffentlich beglaubigt werden.

    Benötigte Unterlagen
    • Personalausweis oder Reisepass der anwesenden Person

    • Original-Dokument(e)

    • Kopien der Original-Dokumente
      (können gegen erhöhte Gebühr auch vor Ort angefertigt werden)

    • Ggf. Vollmacht und Ausweis- bzw. Passkopie Dokumenteninhaber*in
    Hinweise zu mehrseitigen Dokumenten

    Der Zusammenhang eines mehrseitigen Original-Dokumentes darf zu keinem Zeitpunkt aufgehoben werden, auch nicht zur Vereinfachung des Kopiervorgangs. Sobald Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der Zusammenhang eines Original-Dokumentes zeitweise aufgehoben wurde (z. B. Spuren entfernter Heftklammern), dürfen Kopien des Dokumentes nicht mehr beglaubigt werden.

    Bitte bringen Sie selber angefertigte Kopien als einzelne Seiten ohne Heftung oder sonstige Verbindung mit. Die gesiegelte Verbindung der einzelnen Seiten erfolgt im Rahmen der Beglaubigung.

    Alle bedruckten Seiten des Originals müssen auch auf der Kopie abgebildet sein. Es ist nicht zulässig, anteilige Kopien zu beglaubigen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Beglaubigung von Kopien erfolgt in der Regel sofort. Bei größerem Umfang und/oder hohem Publikumsaufkommen kann es jedoch erforderlich sein, die Kopien zu hinterlegen. Sie werden in diesem Fall benachrichtigt, sobald die beglaubigten Kopien abgeholt werden können. Die Bearbeitung erfolgt dann im Rahmen der Möglichkeiten, die Bearbeitungsdauer hängt von der Menge ab.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2ae2ae3496157602a3084b84324afc9b

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Richterich: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Laurensberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 413541-8599

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8312

    Fax: 0241 432-8399

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Servicestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster / Walheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8420

    Fax: 0241 432-8499

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Aachen

    Für die Beglaubigung wird eine Gebühr in Höhe von 4,00 € je bedruckter Seite erhoben. Die Gebühr ist unabhängig von der Art des Dokumentes.

    Das Anfertigen von Kopien kostet 1,10 € für die erste und 0,55 € für jede weitere Seite.

    Weiterhin erfolgen Beglaubigungen für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung gebührenfrei im Servicebereich Versicherungsamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de