Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
Beschreibung
Hinweise für Herne
Zur Durchführung von dringend notwendigen Transporten kann eine Ausnahmegenehmigung von den Beschränkungen der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 30 StVO) sowie der Ferienreiseverordnung erteilt werden. Diese ist beim Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne zu beantragen.
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Ansprechpartner
Abteilung 44/3 - Ordnungs- und Außendienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02323 16-4365
Fax: 02323 161233-9279
erforderliche Unterlagen
Um die Leistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag stellen (Antragsformular oder formlos). Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular bzw. dem Merkblatt/der Internetseite der jeweiligen Bezirksregierung zur Ausnahme im Falle der ausländischen Konkurrenz entnehmen. Bitte denken Sie auch an die Stellungnahme des Betriebsrats (wenn vorhanden).
Voraussetzungen
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benötigen Sie für bestimmte Tätigkeiten eine Bewilligung von der örtlich zuständigen Bezirksregierung, wenn bei Ihnen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll.
Sie können den Antrag auf Bewilligung der Sonn- und Feiertagsarbeit nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Bewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit können Sie schriftlich beantragen. Dafür sind folgende Schritte durchzuführen:
- Sie füllen das betreffende Antragsformular vollständig aus oder Sie stellen einen formlosen Antrag.
- Sie senden es an die örtlich zuständige Bezirksregierung, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen.
- Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
- Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
- Die örtlich zuständige Bezirksregierung wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden.
- Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel zusammen mit dem Bescheid zugestellt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Herne
Auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr werden folgende Gebühren erhoben:
Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot oder Feiertagsfahrverbot
- Einzelgenehmigung 25 Euro
- Genehmigung bis zu einem Monat 50 Euro
- Genehmigung bis 6 Monate 100 Euro
- Genehmigung bis 12 Monate 150 Euro
Ausnahmegenehmigung von der Ferienreiseverordnung
- Einzelgenehmigung 20 Euro
- Genehmigung über ein Wochenende hinaus 35 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022