Anerkennung als Prüfingenieurin für Baustatik und Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik
Beschreibung
Sofern Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik anerkannt sind, können Ihnen die Bauaufsichtsbehörden die Prüfung der Standsicherheitsnachweise im Baugenehmigungsverfahren übertragen.
Die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik können Sie nur beantragen, wenn Sie durch Bescheid der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen bereits staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit sind und zusätzlich auch die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz besitzen.
Die Anerkennung wird für folgende Fachrichtungen erteilt:
- Massivbau
- Metallbau
- Holzbau
Die Anerkennung erlischt bei Vollendung des 70. Lebensjahres.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Angabe der Fachrichtung oder der Fachrichtungen, für die die Anerkennung beantragt wird.
- Angaben zur Niederlassung
- Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdeganges bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Nachweis, dass im Falle der Anerkennung eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht
- Ablichtungen der Bescheide der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sach-verständiger für die Prüfung der Standsicherheit und über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall und Wärmeschutz
Formulare
Keine (formlose Antragstellung)
Voraussetzungen
- Bescheid der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit in den beantragten Fachrichtungen
- Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlicher anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Antragsstellung mit den erforderlichen Antragsunterlagen
- Sichtung der Antragsunterlagen und Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde (ggf. Nachforderungen)
- Entscheidung über die Anerkennung für die beantragten Fachrichtungen
- Urkundenüberreichung / Verpflichtungserklärung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Antragsunterlagen können auch elektronisch übermittelt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2021
Stichwörter
Hinweise für Nordrhein-Westfalen