Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen BerufsqualifikationOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    • Diese Aufenthaltserlaubnis empfiehlt sich, wenn Sie kurz vor der Anerkennung Ihres Berufsabschlusses stehen und nicht an weiteren Anpassungsmaßnahmen (LINK) teilnehmen müssen.
    • Bereits bei der Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis prüfen wir für Sie die anschließende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche oder zur qualifizierten Beschäftigung. Sollten Sie bereits ein Angebot für einen Arbeitsplatz haben teilen Sie uns dies gerne mit.
    Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

    Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für das Ablegen der Prüfung sowie für die Bekanntgabe der Ergebnisse und des abschließenden Bescheides zur Berufsanerkennung erteilt. Daher ist die Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis individuell abhängig von den Bearbeitungszeiten der beteiligten Behörden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes nicht überschreiten.

    Wechsel des Aufenthaltszwecks

    Während Ihres Aufenthaltes zum Zwecke der beruflichen Anerkennung und auch nach dem Aufenthalt zum Zwecke der beruflichen Anerkennung ist ein Wechsel nur zu den folgenden Zwecken möglich:

    • Wechsel zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft
    • Wechsel zum Zweck der Arbeitsplatzsuche
    • Wechsel in eine andere Aufenthaltserlaubnis, wenn darauf ein gesetzlicher Anspruch besteht (zum Beispiel bei einer Familienzusammenführung)
    Erwerbstätigkeit

    Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist Ihnen mit dieser Aufenthaltserlaubnis nicht erlaubt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_695b87578bf717335f388bc2651c30d2

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der beruflichen Anerkennung beantragen oder verlängern möchten, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):

    • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
    • ein aktuelles Passfoto
    • ein ausgefülltes Antragsformular
    • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sperrkonto mit Guthaben i.H.v. 947,00 € pro Monat / 11.364,00 € für ein Jahr; Verpflichtungserklärung
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Bescheid der für die Anerkennung zuständigen Stelle
    • Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse (Sprachzertifikat)
    • Nachweis über den Prüfungstermin

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

    Beachten Sie: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    • bis zu 12 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Gebühr: bis zu 100,00 €

    Zahlungsarten:

    • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
    • Kreditkarte (Master und VISA)
    • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de