Ermäßigtes Nahverkehrsticket Erteilung

    Sozialticket beantragen

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr beziehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Wer bekommt die Kundenkarte zum WeserWerreTicket/Deutschlandticket sozial?

    Bezieher*innen von Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II), von Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb und innerhalb von Einrichtungen ("Sozialhilfe", SGB XII), ebenso wie von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder von laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Empfänger von Wohngeld.

    Warum brauche ich die zusätzliche Kundenkarte um das WeserWerreTicket/Deutschlandticket sozial nutzen zu können?

    Die Tickets gibt es nur für den o.g. Personenkreis. Damit Sie nachweisen können, dass Sie zu diesem gehören, brauchen Sie eine gültige Kundenkarte. Die kostenlose Kundenkarte berechtigt Sie, das WeserWerreTicket in den Bussen oder anderen Verkaufsstellen zu kaufen. Die Kundenkarte wird für einen beschränkten Zeitraum ausgestellt.


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Großer Domhof 2

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Gültiger Pass/Ausweis

    Aktueller Leistungsbescheid

    • - Wohngeld - Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) 
    • - Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II)
    •  - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
    • Sie beziehen
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Die Kundenkarte muss persönlich beantragt werden. Ausnahme: Bei Bedarfsgemeinschaften darf einer der in der Bewilligung aufgeführten Ehe- / Lebenspartner (bei eingetragenen Lebensgemeinschaften) für den / die anderen beantragen. Personensorgeberechtigte können die Kundenkarte für ihre minderjährigen Kinder beantragen. Für die Beantragung müssen Sie einen aktuellen Leistungsbescheid im Original vorlegen.

    Alternativ können Sie die Kundenkarte auch schriftlich beantragen:

    Bitte senden Sie uns den Antrag auf Kundenkarte mit einer Kopie des aktuellen Leistungsbescheides per Post zu oder legen Sie ihn im verschlossenen Umschlag in den Hausbriefkasten ein. Nach Prüfung senden wir Ihnen die Kundenkarten zeitnah per Post zu.

    Kosten

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Die Kundenkarte ist kostenlos!

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Minden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de