Sozialticket beantragen
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Das Weser-Werre-Ticket ist eine Monatskarte und gilt im gesamten Nahverkehrsraum der beiden Kreise.
In Löhne erhält der Berechtigtenkreis die für den Erwerb des Weser-Werre-Tickets notwendige Kundenkarte im Bürgerbüro, das Ticket selbst dann direkt beim Busfahrer.
Geltungsbereich: Kreise Herford und Minden Lübbecke
Preis: 35,00 Euro pro Monat für Berechtigte
Berechtigtennachweis: Die Kundenkarte, die zum Erwerb des Weser-Werre-Tickets berechtigt, stellt in Löhne das Bürgerbüro aus.
Berechtigt sind Personen, die folgende Leistungen erhalten:
Grundsicherung, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Das Bürgerbüro prüft die entsprechenden Bescheide und stellt dann die Kundenkarte aus, die zum Erwerb des Tickets berechtigt.
Ausgabe des Tickets: Das Weser-Werre-Ticket ist wie andere Fahrkarten beim Busfahrer erhältlich.
Die Kundenkarte allein ist kein Fahrticket!
Die Kundenkarte gilt je nach Leistungsbescheid, längstens aber 6 Monate.
Das Weser- Werre-Ticket ist nur gültig mit darauf eingetragener Kundenkarten-Nr. und in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Die Kundenkarte ist vom Inhaber eigenhändig zu unterschreiben. Die Kundenkarte berechtigt bis zu ihrem Ablaufdatum zum Erwerb des Weser-Werre-Tickets.
Weitere Informationen zu den einzelnen Schritten finden Sie in dem mehrsprachigen Flyer "Weser-Werre-Ticket" in der Downloads-Rubrik.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
- Ihr amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Ihr Personalausweis, Führerschein oder Schülerausweis)
- Ihr aktueller Leistungsbescheid (z.B. ALG-II-Bescheid, SGB-II-Bescheid, SGB-XII-Bescheid, AsylbLG-Bescheid, Wohngeldbescheid)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
- Sie beziehen
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
Verfahrensablauf
- Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
- Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
- Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
- Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Löhne
- Gilt vom 1. des jeweils auf dem Ticket angegebenen Kalendermonats bis zum ersten Werktag des folgenden Monats. Ist dieser Werktag ein Samstag, gilt das Ticket bis zum nächstfolgenden Werktag.
- Gilt für für beliebig viele Fahrten in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke (Übergangsbereiche sind nicht inbegriffen.
- Das Ticket ist nicht übertragbar.
- Es gibt keine Mitnahmeregelung. Das heißt: Sie können nur alleine mit dem WeserWerreTicket fahren.
- Das Ticket gilt nicht im NachtBus.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Löhne