Ermäßigtes Nahverkehrsticket ErteilungOnline erledigen

    Sozialticket beantragen

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr beziehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Das Weser-Werre-Ticket ist eine Monatskarte und gilt im gesamten Nahverkehrsraum der beiden Kreise.

    In Löhne erhält der Berechtigtenkreis die für den Erwerb des Weser-Werre-Tickets notwendige Kundenkarte im Bürgerbüro, das Ticket selbst dann direkt beim Busfahrer. 

    Geltungsbereich: Kreise Herford und Minden Lübbecke

    Preis: 35,00 Euro pro Monat für Berechtigte

    Berechtigtennachweis: Die Kundenkarte, die zum Erwerb des Weser-Werre-Tickets berechtigt, stellt in Löhne das Bürgerbüro aus.

    Berechtigt sind Personen, die folgende Leistungen erhalten:
    Grundsicherung, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    Das Bürgerbüro prüft die entsprechenden Bescheide und stellt dann die Kundenkarte aus, die zum Erwerb des Tickets berechtigt.

    Ausgabe des Tickets: Das Weser-Werre-Ticket ist wie andere Fahrkarten beim Busfahrer erhältlich.

    Die Kundenkarte allein ist kein Fahrticket!

    Die Kundenkarte gilt je nach Leistungsbescheid, längstens aber 6 Monate. 

    Das Weser- Werre-Ticket ist nur gültig mit darauf eingetragener Kundenkarten-Nr. und in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Die Kundenkarte ist vom Inhaber eigenhändig zu unterschreiben. Die Kundenkarte berechtigt bis zu ihrem Ablaufdatum zum Erwerb des Weser-Werre-Tickets.

    Weitere Informationen zu den einzelnen Schritten finden Sie in dem mehrsprachigen Flyer "Weser-Werre-Ticket" in der Downloads-Rubrik.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_152368e67fa8ab6876f42e0b64095091

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    Fax: 05732 100-9284

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    • Ihr amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Ihr Personalausweis, Führerschein oder Schülerausweis)
    • Ihr aktueller Leistungsbescheid (z.B. ALG-II-Bescheid, SGB-II-Bescheid, SGB-XII-Bescheid, AsylbLG-Bescheid, Wohngeldbescheid)

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
    • Sie beziehen
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
    • Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Preis: 35,00 Euro pro Monat für Berechtigte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de