Ermäßigtes Nahverkehrsticket Erteilung

    Sozialticket beantragen

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr beziehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Weil sie nur eine kleine Rente bekommen oder weil sie krank werden, geraten viele Menschen in Armut. Um ihnen zu helfen, gibt es ein Gesetz: Über die so genannte bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach dem XII. Sozialgesetzbuch) bekämpft es Armut. Viele Menschen trauen sich nicht, ihre Ansprüche auf finanzielle Unterstützung durch Sozialhilfe geltend zu machen, doch schämen muss sich dafür niemand.

    Sollte Ihr Einkommen nicht ausreichen, hilft Ihnen das Sozialamt der Stadt Baesweiler gerne weiter. Berechtigt, einen Antrag zu stellen, sind Sie, wenn Sie die jeweilige Altersgrenze erreicht haben oder volljährig und aus medizinischen Gründen dauerhaft erwerbsgemindert sind. Und Sie müssen Ihren persönlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

    Kinder oder noch lebende Eltern müssen nur dann finanziell einspringen, wenn sie über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro verfügen.

    Das Sozialamt berät Sie gerne auch zu weiteren Hilfearten. Die Leistung richtet sich nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Sie wird nach der Beantragung für jeden Antragsteller individuell ermittelt.

    Notwendige Unterlagen

    • Antrag auf Grundsicherungsleistungen
    • Personalausweis oder Pass
    • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
    • Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate
    • Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
    • letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters
    • Einkommensunterlagen (z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.)
    • Vermögensunterlagen (z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus und Wohnungseigentum, KFZ-Brief)
    • aktuelle Einstufung des Heizungsenergielieferanten
    • Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls zuvor von dort Leistungen bezogen wurden
    • Bestallungsurkunde (gilt nur für Betreuer)

    Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3fba47038fb56bff1fdb0840ca2ededc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Burg 3

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Burg 3

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Burg 3

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:

    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
    • Pass für Geringverdienende oder Nachweis über den Bezug von
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII oder
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II oder
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen

     

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
    • Sie beziehen
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
    • Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Baesweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de