Sozialticket beantragen
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Weil sie nur eine kleine Rente bekommen oder weil sie krank werden, geraten viele Menschen in Armut. Um ihnen zu helfen, gibt es ein Gesetz: Über die so genannte bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach dem XII. Sozialgesetzbuch) bekämpft es Armut. Viele Menschen trauen sich nicht, ihre Ansprüche auf finanzielle Unterstützung durch Sozialhilfe geltend zu machen, doch schämen muss sich dafür niemand.
Sollte Ihr Einkommen nicht ausreichen, hilft Ihnen das Sozialamt der Stadt Baesweiler gerne weiter. Berechtigt, einen Antrag zu stellen, sind Sie, wenn Sie die jeweilige Altersgrenze erreicht haben oder volljährig und aus medizinischen Gründen dauerhaft erwerbsgemindert sind. Und Sie müssen Ihren persönlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Kinder oder noch lebende Eltern müssen nur dann finanziell einspringen, wenn sie über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro verfügen.
Das Sozialamt berät Sie gerne auch zu weiteren Hilfearten. Die Leistung richtet sich nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Sie wird nach der Beantragung für jeden Antragsteller individuell ermittelt.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Grundsicherungsleistungen
- Personalausweis oder Pass
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
- letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters
- Einkommensunterlagen (z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.)
- Vermögensunterlagen (z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus und Wohnungseigentum, KFZ-Brief)
- aktuelle Einstufung des Heizungsenergielieferanten
- Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls zuvor von dort Leistungen bezogen wurden
- Bestallungsurkunde (gilt nur für Betreuer)
Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-117
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
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erforderliche Unterlagen
Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
- Pass für Geringverdienende oder Nachweis über den Bezug von
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII oder
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
- Sie beziehen
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
Verfahrensablauf
- Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
- Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
- Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
- Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Baesweiler