Ermäßigtes Nahverkehrsticket Erteilung

    Anspruch auf ein ermäßigtes Sozialticket

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr beziehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Der Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket ist eine freiwillige Leistung der Kommune für einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner. Mit dem Berechtigungsschein können Sie ermäßigte Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr kaufen. Die Tickets erhalten Sie mit dem Berechtigungsschein und Ihrem Ausweisdokument an den Verkaufsstellen Ihres öffentlichen Verkehrsverbundes. 

    Das Angebot des ermäßigten Nahverkehrstickets beruht auf einer freiwilligen Entscheidung und ist deshalb nicht in allen Kommunen verfügbar. Sie können den Berechtigungsschein bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder bei den Sozialämtern erhalten. 

    Mit dem ermäßigten Sozialticket können Sie Bus und Bahn innerhalb eines bestimmten Geltungsraumes (hier: Kreis Viersen) vergünstigt nutzen. Ob auch Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, erfahren Sie bei dem Team SGV der Stadt Willich. Das Sozialticket besteht aus

    • einem Berechtigungsausweis, den Sie vom Team SGV der Stadt Willich erhalten und
    • einer Wertmarke, die Sie bei Ihrem Verkehrsunternehmen kaufen können

    Bei dem Team SGV der Stadt Willich erhalten Sie den erforderlichen Berechtigungsausweis. Es wird neben den persönlichen Angaben der Geltungsraum des Sozialtickets sowie das Datum vermerkt, bis wann der Berechtigungsausweis gültig ist. Den Berechtigungsausweis legen Sie dann in einem Kundencenter oder einer Vertriebsstelle der Verkehrsunternehmen vor, um die entsprechende Wertmarke zu kaufen. 

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziale Grundversorgung

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    Technisch geändert am 31.07.2023

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    Technisch geändert am 21.06.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:

    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
    • Pass für Geringverdienende oder Nachweis über den Bezug von
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII oder
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II oder
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen

     

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll 
    • Sie beziehen:
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
    • Nachweis über den Bezug einer der aufgeführten Leistungen 
      (Leistungsbescheid oder Bescheinigung der zuständigen Behörde)

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
    • Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.

    Fristen

    Hinweise für Willich

    In der Regel innerhalb weniger Tage.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    • Sozialtickets sind persönliche Tickets und können nicht auf andere Personen übertragen werden. Sie können nur mit einem gültigen Personalausweis bzw. einem anderen amtlichen Lichtbildausweis genutzt werden
    • der Berechtigungsausweis wird maximal für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt (nach Ablauf dieses Zeitraumes muss ein neuer Berechtigungsausweis beantragt werden)
    • der Berechtigungsausweis darf nicht beschrieben, korrigiert oder verändert werden, weil er sonst seine Gültigkeit verliert.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de