Betrieb eines Tiergeheges beantragen
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Tiergehege sind eingefriedete Grundflächen, auf denen Tiere, die sonst wild leben, ganz oder teilweise im Freien gehalten werden. Für die Errichtung, Erweiterung und den Betrieb eines Tiergeheges benötigen Sie eine Genehmigung.Diese kann nur unter bestimmten Voraussetzungen des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen erteilt werden.Keine Tiergehege sind Anlagen zur Haltung von Vogelarten. Ausnahme: Anlagen zur Haltung von Greifvögeln, Eulen und Störchen.
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Ansprechpartner
Untere Naturschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: siehe Servicenummern in den einzelnen Abteilungen
Fax: 0221 / 221-24612
erforderliche Unterlagen
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- schriftlicher formloser Antrag
- Unterlagen zu den gehaltenen Tieren
- Unterlagen zu dem geplanten Gehege
- Bitte setzen Sie sich vor Einreichung der Unterlagen mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner in Verbindung, um detaillierte Informationen zu den entsprechenden Mindeststandards zu erhalten.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen