Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten VerfahrenOnline erledigen

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

    Hinweise für Stemwede

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    Eine Bauvoranfrage wird schriftlich beim zuständigen Bauordnungsamt eingereicht. Welche Unterlagen dafür erforderlich sind, besagt die jeweilige Landesbauordnung. In der Regel muss mindestens ein Lageplan oder ein Auszug aus der entsprechenden Flurkarte, eine Baubeschreibung sowie Zeichnungen des geplanten Bauvorhabens eingereicht werden.

    Die Bauvoranfrage kann formlos oder förmlich eingereicht werden. Für eine formlose Bauvoranfrage sind Skizzen und ein Lageplan ausreichend. Bei einer förmlichen Bauvoranfrage kann ein Bauherr einen rechtswirksamen Bauvorbescheid erwirken, der für drei Jahre gültig ist. Demnach kann in diesem Zeitraum keine andere Aussage bezüglich einer Genehmigung des Bauvorhabens getroffen werden.

    Jedoch ist eine Bauvoranfrage oder ein Bauvorbescheid noch keine Baugenehmigung. Wird später im Bauantrag ein Entwurf eingereicht, der von den Aussagen der Bauvoranfrage abweicht, so kann die Baugenehmigung für das Bauvorhaben gegebenenfalls nicht erteilt werden. Daher sollte die Bauvoranfrage von vorn herein so genau wie möglich formuliert werden.

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    Technisch geändert am 11.03.2022

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    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Fax: 0571 807-30000

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Minden-Lübbecke Die Landrätin - Bau- und Planungsamt -

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-25500

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: bauamt@minden-luebbecke.de

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    Technisch geändert am 13.07.2021

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

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