Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Baugenehmigung für die Errichtung von (baulichen) Anlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Für einen großen Sonderbau (z.B. Hochhäuser oder Einkaufszentren) wird die Baugenehmigung im „normalen“ Baugenehmigungsverfahren erteilt.

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen und Gebäuden bedarf grundsätzlich einer Baugenehmigung. Nutzungsänderungen werden auch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beantragt und genehmigt

    Ausgenommen hiervon sind lediglich Bauvorhaben, die wegen ihrer Größe und Bedeutung verfahrensfrei sind oder aufgrund ihrer Lage innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes freigestellt sind (grüner Punkt).

    Die sog. Bauvorlagen (Dokumente und Planzeichnungen für einen Bauantrag) müssen im Regelfall von einem Entwurfsverfassenden (z.B. Architekt/in oder Bauingenieur/in) unterschrieben sein, der die sog. Bauvorlageberechtigung besitzt (§ 67 BauO NRW 2018). Für weitere Informationen können Sie sich auf die Internetseiten der Architektenkammer NRW bzw. der Ingenieurkammer Bau NRW begeben.

    Eine Baugenehmigung wird immer in textform erteilt. Die Baugenehmigung muss erteilt werden, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Der Umfang der zu prüfenden Vorschriften ist im § 64 BauO nrw 2018 für das sog. "Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren" aufgeführt.

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann eine Bauvoranfrage bei der Bauordnung für eine verbindliche Vorentscheidung gestellt werden.

    Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, nehmen sie gerne Kontakt mit den Mitarbeiter/innen auf.

    Vor Antragsstellung empfehlen wir Ihnen sich bezüglich der Abstimmung der planungsrechtlichen Zulässigkeit Ihres geplanten Vorhabens mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Bünde in Verbindung zu setzen. 

    Bitte nutzen Sie unbedingt unser Beratungsangebot, bevor Sie mit der Realisierung Ihres Bauvorhabens beginnen.

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    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 161-237

    E-Mail: bauen@buende.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bünde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32227 Bünde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223/161-0

    Fax: 05223/161351

    E-Mail: Bauordnung@buende.de

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    Formulare

    Schriftform erforderlich: Ja, für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.

     

    Voraussetzungen

    • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
    • Ihrem Vorhaben stehen die nach § 64 BauO NRW 2018 zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bünde

    Baugesetzbuch (BauGB)

    Baunutzungsverordnung (BauNVO)

    Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)

    Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)

    Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bünde

    • Optional/Empfohlen: Wir beraten Sie bereits während der Planung Ihres Bauvorhabens.
    • Sie beantragen die Baugenehmigung bei der Stadt Bünde - Untere Bauaufsichtsbehörde ("Bauamt").
    • Die Vollständigkeit der Unterlagen wird geprüft und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen werden diese nachgefordert.
    • Bei Vollständigkeit der Unterlagen werden interne und ggf. externe Behörden und Stellen beteiligt. Diese Stellen haben hierfür 2 Monate Zeit.
    • Sollten aus diesen Beteiligungen weitere Fragen oder die Notwendigkeit weiterer Unterlagen hervorgehen werden wir Sie möglichst schnell davon in Kenntnis setzen.
    • Über den Antrag wird entschieden - eine Baugenehmigung wird unter den Vorgaben des § 64 BauO NRW 2018 erteilt und Ihnen zugesandt.

    Wichtig: Eine Baugenehmigung gibt Ihnen als Bauherrschaft das Recht entsprechend Ihr Vorhaben zu verwirklichen. Es besteht jedoch keine Pflicht das Vorhaben Auszuführen.

    Hierfür ist die sog. "Baubeginnanzeige" notwendig. Hiermit zeigen Sie an, dass Sie das Vorhaben tatsächlich umsetzen möchten,

    • Sie zeigen 1 Woche vor dem geplanten Beginn den Baubeginn mit dem Vordruck (oder Formlos) und den notwendigen Angaben bei der Stadt Bünde an. Welche weiteren Angaben erforderlich sind, wird in den Nebenbestimmungen der Baugenehmigung aufgeführt.

    Bitte reichen Sie die Baubeginnanzeige rechtzeitig und vollständig ein, da eine Anforderung von fehlenden Unterlagen für Sie kostenpflichtig ist.

    • Sie führen ihr Vorhaben durch.
    • Ggf. ist die Fertigstellung des Rohbaus 1 Woche vor Fertigstellung anzuzeigen. Bitte beachten Sie die Nebenbestimmungen der Baugenehmigung für weitere Unterlagen die zu diesem Zeitpunkt notwendig sind.
    • Gegebenenfalls ist eine Rohbauabnahme notwendig. Hierzu wird sich unser/e Baukontrolleur/in mit Ihnen zwecks Terminabstimmung in Verbindung setzen.
    • 1 Woche bevor Ihr vorhaben Fertiggestellt wird, ist die Fertigstellung mit dem Vordruck (oder Formlos) und den notwendigen Angaben und Unterlagen bei der Stadt Bünde anzuzeigen.

    Es findet die Abnahme nach abschließender Fertigstellung statt. Sofern keine Mängel festgestellt werden erhalten Sie darüber eine Bescheinigung, das Verfahren ist damit abgeschlossen und Sie dürfen die Nutzung aufnehmen.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellung verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang des Bauantrages, ob dieser vollständig ist. Sobald der Bauantrag vollständig ist, teilt die Bauaufsichtsbehörde der Bauherrschaft unverzüglich den Eingang des Bauantrages sowie den Zeitpunkt der Entscheidung mit und beteiligt die Gemeinde sowie die zu beteiligenden Fachdienststellen. Die Gemeinde und die beteiligten Fachdienststellen müssen sich innerhalb von zwei Monaten äußern (die Frist kann ausnahmsweise um bis zu einen Monat verlängert werden). Sobald der Bauantrag vollständig ist und sobald alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen, beginnt die Entscheidungsfrist für die Bauaufsichtsbehörde. Diese beträgt im Falle eines Bauantrages im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sechs Wochen.

    Kosten

    Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens, sie beträgt im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren mindestens 0,6% und höchstens 1,0% der landesweit festgelegten Rohbausumme. Weitere Gebühren kommen hinzu.

    Weitere Informationen

    Bauportal NRW URL: https://www.bauportal.nrw https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de