Baugenehmigung für die Errichtung von (baulichen) Anlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Im Rahmen des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens wird sichergestellt, dass die Vorschriften und Bestimmungen des öffentlichen Baurechts eingehalten werden.
Bei konkreten Situationen, die Gefahr bedeuten oder die baurechtswidrig sind, sind die Bauaufsicht und die Bauverwaltung von Gesetzes wegen verpflichtet einzuschreiten.
Die Leistungen der Bauaufsicht finden Sie hier im Überblick:
- Annahme von Anträgen: Bauvoranfragen, Bauanträge, Anzeigen zur Beseitigung, Nutzungsänderungen, Genehmigungsfreistellung, Grundstücksteilungen
- Herausgabe von: Antragsformularen, Auszügen aus der Liegenschaftskarte, Bebauungsplanauszügen, Bauleitplänen, Lageplanauszügen und Lagebezeichnung, Luftbildern, Planstellungsverfahren
- Auskünfte zu: Liegenschaftskarten, Bebauungsplänen, Baulastenverzeichnis, Akteneinsicht zu laufenden bauaufsichtlichen Verfahren, Altakteneinsicht im Archiv
- Information und Bürgerberatung zu bauaufsichtlichen Verfahren, Planungs- und Bauordnungsrecht
- Erteilung von Vorbescheiden, Baugenehmigungen, Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen
- Eintragung und Löschung von Baulasten
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen gemäß Wohnungseigentumsgesetz
- Wiederkehrende bauaufsichtliche Prüfungen
- Bauzustandsbesichtigungen und -kontrollen
- Abwehr von Gefahren an Gebäuden und baulichen Anlagen
- Ordnungsrechtliche Aufgaben (Anordnungen, Zwangsmaßnahmen, Bußgelder)
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dormagen
· Bauantrag
· Lageplan
· Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
· Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung
· Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung
· Formular zur Hochbaustatistik
Gegebenenfalls erforderlich:
· Amtlicher Lageplan je nach Grundstücksverhältnissen
· Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei Vorhaben, im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich
· Brandschutzkonzept
· Nachweis der Bauvorlageberechtigung
· Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag, eventuell mit Zustimmungserklärung der Nachbarn
· Ausnahmeantrag
· Berechnung der Abstandflächen
· Berechnung der Wohn- oder Nutzflächen
· Stellplatznachweis
· Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Anzahl der Vollgeschosse und der
· Nachweis der Gebäudeklasse
Sie müssen in der Regel die Unterlagen in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen.
Formulare
Schriftform erforderlich: Ja, für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.
Voraussetzungen
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
- Ihrem Vorhaben stehen die nach § 64 BauO NRW 2018 zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
- Bauordnung für das Land NRW (Landesbauordnung 2018 BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
- § 70 Bauordnung für das Land NRW (Landesbauordnung 2018 BauO NRW 2018)
- § 71 Bauordnung für das Land NRW (Landesbauordnung 2018 BauO NRW 2018)
- § 74 Bauordnung für das Land NRW (Landesbauordnung 2018 BauO NRW 2018)
- § 75 Bauordnung für das Land NRW (Landesbauordnung 2018 BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob die Bauvorlagen vollständig sind.
Sofern die Bauvorlagen unvollständig sind, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde mit, welche Ergänzungen erforderlich sind. Halten Sie die hierbei gesetzte Frist um die Unterlagen zu ergänzen nicht ein, so gilt der Antrag als zurückgenommen und es fallen Bearbeitungsgebühren an.
Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde (unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen), ob dem Bauvorhaben die nach § 64 BauO NRW 2018 zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:
- Die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen überprüfen. Die Bauüberwachung kann stichprobenartig durchgeführt werden.
Vor Baubeginn müssen Sie die Grundrissfläche und die Höhenlage der genehmigten baulichen Anlage abstecken lassen. Den Baubeginn müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitteilen.
Die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung genehmigter Anlagen müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde jeweils eine Woche vorher anzeigen.
Feuerungsanlagen dürfen Sie erst nach Bescheinigung der Brandsicherheit und der sicheren Abführung der Verbrennungsgase durch den Bezirksschornsteinfegermeister in Betrieb nehmen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Dormagen
Die Bearbeitung eines Bauantrages ist stets gebührenpflichtig. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens. In der Regel beträgt sie mindestens 0,6% und höchstens 1,3% der landesweit festgelegten Rohbausumme.
Weitere Informationen
Hinweise für Dormagen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.12.2023
Stichwörter
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