Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte ErteilungOnline erledigen

    Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen

    Zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte benötigen Sie eine Erlaubnis.

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    Version

    Technisch geändert am 06.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    KreispolizeibehördeUnna

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Husemannstraße 14

    59423 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 023039210

    E-Mail: ZA1.3Waffenwesen.Unna@polizei.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Weidenauer Straße 231

    57076 Siegen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 027170990

    E-Mail: Waffenrecht.Siegen-Wittgenstein@polizei.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fristen

    Die Erlaubnis muss vor der Aufnahme der Nutzung beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de