Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte ErteilungOnline erledigen
Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
Zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte benötigen Sie eine Erlaubnis.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kreispolizeibehörde Paderborn
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 052513060
E-Mail: ZA1.2.Paderborn@polizei.nrw.de
Fristen
Die Erlaubnis muss vor der Aufnahme der Nutzung beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.09.2020