Bescheinigung über das DaueraufenthaltsrechtOnline erledigen
Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 Abs. 5 Satz 2 FreizügG/EU
Weitere Informationen
Hinweise für Waldbröl
Die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels kann einer dritten Person übertragen werden. Hierfür muss die untenstehende Vollmacht ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden. Ebenfalls ist der alte Aufenthaltstitel vorzulegen, damit dieser eingezogen bzw. entwertet wird. Eine Vollmacht ist bereits für Personen ab 16 Jahren notwendig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Heinsberg