Präqualifikationsverfahren im Baubereich (VOB)

    Vorgesehen zum Löschen - Präqualifikationsverfahren im Baubereich (VOB)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Überprüfung von Vergabeentscheidungen nach VOB

    Die Kommunalaufsicht ist in ihrer Funktion als allgemeine Rechtsaufsicht auch für die Überprüfung von Vergabeentscheidungen nach VOB der kreisangehörigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen oder deren Zweckverbände (Vergabebeschwerden) zuständig. Sie können sich deshalb an die Kommunalaufsicht wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass ein Vergabevorgang von einer kreisangehörigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder deren Zweckverband nicht rechtmäßig bearbeitet worden ist. Bitte beachten Sie aber, dass die Kommunalaufsicht nur für Verfahren zuständig ist, deren Auftragswert unterhalb des Schwellenwertes für formelle Vergabeverfahren nach EU-Recht liegt.
    Bei Verfahren oberhalb der Schwellenwerte wenden Sie sich bitte an die in den Ausschreibungsunterlagen angegebene Stelle (Vergabekammer).

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Leitungsstab / Kommunalaufsicht / Versicherungsaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 9a

    51643 Gummersbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Es entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de