Vorgesehen zum Löschen - Präqualifikationsverfahren im Baubereich (VOB)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Überprüfung von Vergabeentscheidungen nach VOB
Die Kommunalaufsicht ist in ihrer Funktion als allgemeine Rechtsaufsicht auch für die Überprüfung von Vergabeentscheidungen nach VOB der kreisangehörigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen oder deren Zweckverbände (Vergabebeschwerden) zuständig. Sie können sich deshalb an die Kommunalaufsicht wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass ein Vergabevorgang von einer kreisangehörigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder deren Zweckverband nicht rechtmäßig bearbeitet worden ist. Bitte beachten Sie aber, dass die Kommunalaufsicht nur für Verfahren zuständig ist, deren Auftragswert unterhalb des Schwellenwertes für formelle Vergabeverfahren nach EU-Recht liegt.
Bei Verfahren oberhalb der Schwellenwerte wenden Sie sich bitte an die in den Ausschreibungsunterlagen angegebene Stelle (Vergabekammer).
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Ansprechpartner
Leitungsstab / Kommunalaufsicht / Versicherungsaufsicht
Adresse
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Fax: +49 2261 88-1269
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es entstehen keine Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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