Wiederzulassung ( Kfz ) auf denselben Halter/in

    Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden. 
     

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Über den folgenden Link gelangen Sie zum online Antrag, hier zum online Antrag.

    Nach einer Außerbetriebsetzung eines bisher in Wuppertal zugelassenen Fahrzeuges, kann derselbe Fahrzeughalter das Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren wieder auf sich anmelden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fc05a7b62e8cbde99abf375c55964815

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle 405.21

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-9006

    E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    • Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)nähere Informationen siehe unter "Ähnliche Produkte"
    • gültige Hauptuntersuchung
    • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (im Original),bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen
    • Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (bei Firmen)
    • ggfs. Vollmacht (siehe "Links/Downloads") mit Ausweis des Bevollmächtigten
    • ggfs. bisherige Kennzeichenschilder
    • SEPA-Lastschriftmandat (siehe "Links/Downloads")
    • öffentlich-rechtlicher Vertrag bei Zulassung auf Minderjährige (nur zulässig, wenn die Minderjährige Person auch bereits die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzt)

    Bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefes zwingend notwendig.

    Bitte beachten Sie:

    Die Unterschriften auf der Vollmacht und dem SEPA-Lastschriftmandant müssen mit der Unterschrift des Ausweisdokumentes identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht und das SEPA-Lastschriftmandant nicht akzeptiert!

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

    • Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb.
    • Es gab keinen Halterwechsel.
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    • Fahrzeug - Zulassungsverordnung ( FZV )
    • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( StVZO )
    • Straßenverkehrsgesetz ( StVG )
    • Straßenverkehrs-Ordnung ( StVO )
    • Pflichtversicherungsgesetz ( PflVG )
    • Kraftfahrzeugsteuergesetz ( KraftStG )

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wuppertal

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    • 12,50 € bis 44,20 € für Verwaltungsgebühren
    • 10,20 bzw. 12,80 € zusätzlich für Wunschkennzeichen ( siehe "Downloads/Links")
    • 15,30 € zusätzlich bei Rücksendung finanzierte/r Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
    • 5,90 € zusätzlich für Feinstaubplakette

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 01.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de