Wiederzulassung ( Kfz ) auf denselben Halter/in
Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden.
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Über den folgenden Link gelangen Sie zum online Antrag, hier zum online Antrag.
Nach einer Außerbetriebsetzung eines bisher in Wuppertal zugelassenen Fahrzeuges, kann derselbe Fahrzeughalter das Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren wieder auf sich anmelden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)nähere Informationen siehe unter "Ähnliche Produkte"
- gültige Hauptuntersuchung
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (im Original),bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen
- Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (bei Firmen)
- ggfs. Vollmacht (siehe "Links/Downloads") mit Ausweis des Bevollmächtigten
- ggfs. bisherige Kennzeichenschilder
- SEPA-Lastschriftmandat (siehe "Links/Downloads")
- öffentlich-rechtlicher Vertrag bei Zulassung auf Minderjährige (nur zulässig, wenn die Minderjährige Person auch bereits die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzt)
Bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefes zwingend notwendig.
Bitte beachten Sie:
Die Unterschriften auf der Vollmacht und dem SEPA-Lastschriftmandant müssen mit der Unterschrift des Ausweisdokumentes identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht und das SEPA-Lastschriftmandant nicht akzeptiert!
Formulare
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Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb.
- Es gab keinen Halterwechsel.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
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- Fahrzeug - Zulassungsverordnung ( FZV )
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( StVZO )
- Straßenverkehrsgesetz ( StVG )
- Straßenverkehrs-Ordnung ( StVO )
- Pflichtversicherungsgesetz ( PflVG )
- Kraftfahrzeugsteuergesetz ( KraftStG )
Verfahrensablauf
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Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
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- 12,50 € bis 44,20 € für Verwaltungsgebühren
- 10,20 bzw. 12,80 € zusätzlich für Wunschkennzeichen ( siehe "Downloads/Links")
- 15,30 € zusätzlich bei Rücksendung finanzierte/r Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- 5,90 € zusätzlich für Feinstaubplakette
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wuppertal
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 01.07.2024
Stichwörter
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