Sanierungsauskünfte in Stadterneuerungsgebieten
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Sie können eine Sanierungsauskunft für ein oder mehrere Grundstücke online beantragen.
Wofür brauche ich Auskünfte und Auszüge?
Auszüge können von Ihnen als Eigentumsnachweis bei Kreditinstituten, Behörden und Gerichten oder sonstigen Verwaltungsverfahren verwendet werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen die Unterlagen zur Verfügung stellen, anhand derer festgestellt werden kann, ob es sich um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben oder Rechtsgeschäft i.S.v. § 145 Absatz 1 und 2 BauGB handelt (siehe dazu unter Voraussetzungen).
Formulare
Hierzu müssten Sie sich bei der zuständigen Gemeinde erkundigen.
Voraussetzungen
§ 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge
(1) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde
1. die in § 14 Abs. 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen;
2. Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird.
(2) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde
1. die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts;
2. die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts; dies gilt nicht für die Bestellung eines Rechts, das mit der Durchführung von Baumaßnahmen im Sinne des § 148 Abs. 2 im Zusammenhang steht;
3. ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Rechtsgeschäfte begründet wird; ist der schuldrechtliche Vertrag genehmigt worden, gilt auch das in Ausführung dieses Vertrags vorgenommene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt;
4. die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast;
5. die Teilung eines Grundstücks.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 144-145 BauGB
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf obliegt der Gemeinde. Fragen zu diesem Punkt gilt es an die Gemeinde zu richten.
Fristen
Hinweise für Dortmund
Das Amt für Stadterneuerung prüft auf Ihren Antrag hin, ob das von Ihnen angefragte Grundstück/Liegenschaft in einem Stadterneuerungsgebiet liegt. Bitte beachten Sie, dass diese Auskunft gebührenpflichtig ist und im Regelfall innerhalb von 14 Tagen bearbeitet wird.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Dortmund
Die Inanspruchnahme der Grundstücksauskunft ist gebührenpflichtig. Die Gebührensätze betragen für jedes Grundstück/Flurstück 58 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Hierzu müssten Sie sich bei der zuständigen Gemeinde erkundigen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021