Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung

    Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Sie möchten als Pfandleiher*in  oder Pfandvermittler*in ein Gewerbe betreiben? Wenn Sie dies gewerbsmäßig tun möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 der GewO.

    Zusätzlich müssen Sie neben der Beantragung der gewerberechtlichen Erlaubnis dem Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerberecht, den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e286ad6800262f5f85bef3ec58ab117a

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Gewerberecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-7201

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    Für die Genehmigungserteilung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes

    Für das Pfandleihgewerbe sind weitere individuelle Unterlagen erforderlich. Auskunft hierüber erhalten Sie über den zuständigen Kontakt (s. links).

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:

    • eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht,
    • ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann,
    • wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand, zw. 100,00 und 1.000,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de