Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot

    Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot

    Hinweise für Wegberg

    Beschreibung

    Hinweise für Wegberg

    Bei Prüfung der Anträge ist ein strenger Maßstab anzulegen. Ausnahmen sind auf dringende Fälle zu beschränken. Es können zum Beispiel folgende Gründe maßgebend sein.

    Gründe
    • Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln,
    • termingerechte Beladung und Entladung von Seeschiffen,
    • Aufrechterhaltung des Betriebs öffentlicher Versorgungseinrichtungen oder Verkehrseinrichtungen,
    • Versorgung von Märkten oder sonstigen Großveranstaltungen mit Lebensmitteln oder Genussmitteln und Getränken
    • Beförderung von Pferden zur Teilnahme an Rennsportveranstaltungen und an Reitturnieren und Fahrturnieren (auch mit Anhänger)
    • Beförderung von Schlachtvieh zu den am Wochenbeginn stattfindenden Viehmärkten
    • Beförderung von Brieftauben mit Spezialtransportfahrzeugen zu den Auflassplätzen
    • Beförderung von Ausrüstungsgegenständen für zeitgebundene kulturelle Veranstaltungen (zum Beispiel Requisiten, Musikinstrumente)

    Ausnahmen

    Ausnahmen können auch für einen kombinierten Verkehr Schiene / Straße (Verkehr vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger) erteilt werden. Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gesichtspunkte allein rechtfertigen keine Ausnahme von den Vorschriften des § 30 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung. Die Antragstellerin / Der Antragsteller hat entsprechende Unterlagen beizubringen.


    Verkehr

    Der Beförderungsweg ist vorzuschreiben, soweit das aus verkehrlichen Gründen geboten ist. Ausnahmegenehmigungen dürfen nur an Kraftfahrzeuge erteilt werden, die eine Mindestmotorleistung von 4,4 Kilowatt (6 Pferdestärken) je Tonne des zulässigen Gesamtgewichtes des Kraftfahrzeuges und der jeweiligen Anhängelast erreichen. Ausnahmegenehmigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr dürfen nur erteilt werden, wenn feststeht, dass die deutschen und ausländischen Grenzzollstellen zu dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Ankunft an der Grenze zur Abfertigung von Lastkraftwagen-Ladungen besetzt sind.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dc4ca8b81d31bad8578d15c44916ccdc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 25

    41844 Wegberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02434 830

    Fax: 02434 83-399

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wegberg

    Antrag auf Einzelausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

    Formulare

    Hinweise für Wegberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    60,00 € pro Fahrzeug und Ausnahmegenehmigung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wegberg

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de