Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot

    Sonntagsfahrverbot, Feiertagsfahrverbot, Ausnahmegenehmigung

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    An Sonn- und Feiertagen dürfen nach § 30 Abs. 3 StVO in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen grundsätzlich nicht verkehren. Ein solches Verbot gilt auch aufgrund der FerienreiseVO.

    Von diesem Verbot gibt es allerdings Ausnahmen, z.B. für den Transport von

    • frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen
    • frischem Fleisch
    • frischem Fisch
    • leichtverderblichem Obst und Gemüse

    Es gibt aber noch weitere Ausnahmetatbestände und auch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen von den Fahrverboten befreit zu werden.

    Eine Einzelausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist schriftlich zu beantragen und kann nur in besonders dringenden Fällen erteilt werden.

    Sonstige Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Straßenverkehrsordnung sind schriftlich zu beantragen.

    Sofern Fragen zu der Thematik bestehen und welche Unterlagen bzw. Nachweise für einen Antrag auf Befreiung der Fahrverbote benötigt werden, lassen sich am besten persönlich oder telefonisch besprechen (Kontakt siehe unten).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_36a8c0b42c4bb3f999f5267de76c11c9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L31302 | Monika Hans

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 31

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dinslaken

    Formulare

    Hinweise für Dinslaken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dinslaken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dinslaken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dinslaken

    Fristen

    Hinweise für Dinslaken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dinslaken

    Kosten

    Hinweise für Dinslaken

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dinslaken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dinslaken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de