Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot

    Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Transporten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie in der Ferienreisezeit

    Unter das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sowie in der Ferienreisezeit fallen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilt werden.

    Zusätzlich verbietet die Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung) in der Zeit vom 01.07. - 31.08. jeden Jahres an allen Samstagen das Befahren bestimmter Autobahnteilstücke.

    Formulare & Broschüren:

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 Abs. 1 Ferienreiseverordnung

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0b4ba29a2a54a6aea9872977e721030e

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Erlaubnisse nach der StVO

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 70

    41065 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 686-4510

    Fax: 02161 25-6291

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Erlaubnisse nach der StVO

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 70

    41065 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    • förmlicher Antrag (s.u. Formulare)
    • Bescheinigung über Notwendigkeit der Sonn- und Feiertagsfahrten (z.B. durch Auftraggeber)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Gebühren variieren je Sachverhalt zwischen 61,00 EUR bis 368,00 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de