Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung

    Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung

    Hinweise für Oelde

    Beschreibung

    Hinweise für Oelde

    Wer hat Anspruch?

    Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat ein Kind, das

    1. noch nicht 12 Jahre alt ist
    2. bei einem seiner Elternteile lebt, der,
    3. ledig, verwitwet, geschieden ist, oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt,
    4. nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt mindestens in Höhe des Unterhaltsvorschussbetrages (siehe unten) von dem

    anderen Elternteil oder, wenn dieser verstoben ist, nicht in dieser Höhe Waisenbezüge erhält.

    Darüber hinaus kann ein Anspruch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bestehen, wenn zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erfüllt sind.                    

    Den Antrag sowie die zum Antrag erforderlichen Unterlagen können Sie online oder persönlich einreichen. Möchten Sie Ihren Antrag persönlich einreichen, stimmen Sie hierfür bitte vorab telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten einen Termin ab.

    Für weitere Informationen melden Sie sich gerne bei Herrn Brinkrode.

    Unterhaltsvorschuss-Online

     

     

    Online-Dienst

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    ID: L100002_88e1d51f94243f0fb9407a1e2961da0a

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 29

    59302 Oelde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02522 72-508

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oelde

    Folgende Unterlagen sind - soweit vorhanden - dem Antrag in Kopie beizufügen bzw. mitzubringen:

    • Personalausweis
    • Ausweis bzw. Aufenthaltstitel
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Unterhaltstitel
    • Scheidungsurteil
    • Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung
    • Einkunftsnachweise wie z.B. Unterhaltszahlungen, Halbwaisenrente

    Formulare

    Hinweise für Oelde

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Oelde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de