Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn es keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschuss-Satzes erhält. In diesem Fall kann der alleinerziehende Elternteil die Leistung bei der örtlich zuständigen Unterhaltsvorschuss-Stelle (UV-Stelle) beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Geburtsurkunde des Kindes
- für ausländische Mitbürger/innen: Nationalpass
- Bei Kindern ab 12 Jahre vollständiger, aktueller Bescheid des Jobcenters im Falle des SGB II-Bezuges
- Bei Kindern ab 14 Jahre außerdem Schulbescheinigung, Nachweis Erwerbseinkommen, bzw. Ausbildungsvergütung
- Antrag UVG (siehe Downloads)
- UVG Ergänzung für Kinder ab 12 Jahre (siehe Downloads)
- Unterhaltsvorschuss Merkblatt (siehe Downloads)
- Der schriftliche Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann auch während der Öffnungszeiten abgeholt werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Punkt 9.12 der Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Die Büros für Unterhaltsvorschuss, (Zimmer 120 und 122, 1. Etage) haben montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet sowie donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Termine können nach telefonischer Absprache unter 02173/794-3121 oder -3122 vereinbart werden:
Buchstaben A - H Herr Schergaut 02173/794-3121
Buchstaben I - Z Frau Budde 02173/794-3122
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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