Kreistagswahl Feststellung der WählbarkeitOnline erledigen

    Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen

    Sie erfahren Näheres, unter welchen Voraussetzungen Sie selbst für den Kreistag wählbar sind.

    Beschreibung

    Hinweise für Werne

    Nach Beendigung des Wahlvorganges beginnen die Wahlvorstände ab 18:00 Uhr mit der Ermittlung des Wahlergebnisses. Diese werden zentral an das Wahlamt der Stadt Werne übermittelt. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ef4fc5910bc891383920248503199449

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02389 71-777

    Fax: 02389 71-323

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wählbarkeitsbescheinigung Anlage 13a Kommunalwahlordnung (KWahlO)

    Voraussetzungen

    Sie sind wählbar, wenn

    • Sie wahlberechtigt sind,
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie seit mindestens drei Monaten in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben
    • Sie von der Wählbarkeit am Wahltag nicht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    hre Wählbarkeit wird folgendermaßen festgestellt:

    • Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
    • Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.

    Fristen

    Ihre Wählbarkeitsbescheinigung ist spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Kreistagswahl vorzulegen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Werne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de