Kreistagswahl Feststellung der WählbarkeitOnline erledigen

    Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen

    Sie erfahren Näheres, unter welchen Voraussetzungen Sie selbst für den Kreistag wählbar sind.

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Die Verwaltung organisiert im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben alle anstehenden Wahlen (Bürgermeister-, Stadtrats-, Kreistags-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen).

    • Einteilung der Wahlbereiche und Wahlbezirke (einschl. Briefwahlbezirke)
    • Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen
    • Beschaffung von Wahlräumlichkeiten und Hilfsmitteln für die Durchführung
    • Vorbereitung und Druck von Stimmzetteln
    • Einrichtung eines Briefwahlbüros
    • Organisation am Wahltag
    • Erhebungsermittlung am Wahltag
    • Veröffentlichung von Wahlergebnissen
    • Prüfen der Wahlniederschriften

    Die jeweilige Wahl wird entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Mit der Ihnen jeweils zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie in dem für Sie darauf vermerkten Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben. Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Sie können Ihren Wahlscheinantrag, welcher auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt ist, bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr, schriftlich oder persönlich stellen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Eine andere Person als Sie selbst kann den Antrag für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich dazu bevollmächtigen. Über aktuell anstehende Wahlen informieren wir rechtzeitig auch hier auf unserer Stadtseite im Internet (Nachrichten-Newsletter) sowie in der örtlichen Presse. Außerdem erhalten Sie Informationen wie die Wahlbenachrichtigungskarte nach Hause übersandt.

    Für die Landtagswahl 2022 ist das Briefwahllokal Montags bis Freitags von 08:30 Uhr  - 12:30 Uhr für Sie geöffnet. Das Briefwahllokal finden Sie im Foyer des Rathauses. 

    Rechtsgrundlagen allgemein

    Wahlgesetze
    (Europäisches Wahlgesetz (EuWG), Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO), Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWG NW, LWO NW), Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NW), Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NW))

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0e41524d8d6eeca375c0540da4881600

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1: Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-100

    Fax: 02591 926-109

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-100

    Fax: 02591 926-109

    Version

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Wahlbenachrichtigungskarte oder Personalausweis für Wahlscheinbeantragung (Briefwahl)

    Formulare

    Wählbarkeitsbescheinigung Anlage 13a Kommunalwahlordnung (KWahlO)

    Voraussetzungen

    Sie sind wählbar, wenn

    • Sie wahlberechtigt sind,
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie seit mindestens drei Monaten in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben
    • Sie von der Wählbarkeit am Wahltag nicht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    hre Wählbarkeit wird folgendermaßen festgestellt:

    • Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
    • Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.

    Fristen

    Ihre Wählbarkeitsbescheinigung ist spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Kreistagswahl vorzulegen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lüdinghausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de