Reisepass Meldung wegen FundOnline erledigen

    Reisepass Meldung wegen Fund

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. 

    Bitte vereinbaren Sie über die " Online-Terminvergabe" einen Termin. 

    Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.

    Kinderreisepass:

    Seit dem  1. Januar 2024 ist eine Neuausstellung und Verlängerung des Kinderreisepasses nicht mehr möglich. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
    Das Dokument wird durch einen normalen Reisepass oder Personalausweis ersetzt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ecfcea3c3018163d07fb8bdb81055ae6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-810

    Fax: 05221 189-820

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    • alter Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel
      Wir bieten die Möglichkeit Ihr Lichtbild auch dirket in der Bürgeberatug (im Speed Capture) zu erstellen. Sie können das Bild direkt vor dem Termin machen.
    • Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
    • bei unter 18jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich,
      ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein
    • gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft
      (nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder beim Bürgerservice)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Herford

    Reisepass jeweils

    • Gemäß § 15 Passverordnung (PassV) erheben die zuständigen Stellen folgende Verwaltungsgebühren für 

      • einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, in Höhe von 70,00 Euro
      • einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Höhe von 37,50 Euro
      • einen Reisepasses mit 48 Seiten nach Anlage 1a zusätzlich 22,00 Euro
      • einen Reisepass im Expressverfahren zusätzlich 32,00 Euro
      • einen vorläufigen Reisepass in Höhe von 26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?

    • Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
    • Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
    • Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht.

    Sollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem ePass, dem Kinderreisepass und der Fingerabdruckerfassung bestehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatung gern zu entsprechenden Auskünften bereit. 

    Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses benötigen wir:

    • den alten Reisepass oder einen Personalausweis
    • ein Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de