Verbleiben eines Kindes bei Pflegeperson Anordnung

    Verbleib eines Kindes bei einer Pflegeperson

    Sie sind Pflegeperson und die leiblichen Eltern wollen das Kind wieder bei sich aufnehmen? Dann können Sie beim Familiengericht beantragen, dass das Kind bei Ihnen bleibt.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    3.5.7: Regionalstelle West in Harsewinkel

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenwinkel 11

    33428 Harsewinkel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5247 9235-50

    Fax: +49 5247 9235-60

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    3.5.5: Regionalstelle Ost in Rietberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiedenbrücker Straße 36

    33397 Rietberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5244 92745-0

    Fax: +49 5244 92745-20

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    3.5.4: Regionalstelle Nord in Halle (Westf.)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wertherstraße 1

    33790 Halle (Westf.)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05201 8145-0

    Fax: 05201 8145-50

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    II.3-51.1 Allgemeiner Sozialer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-537

    Fax: 05242 963-599

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Für das Bewerberverfahren wird Folgendes benötigt:

    • Fragebogen
    • Ausführlicher Lebensbericht mit Fotos der Bewerbenden
    • Ärztliche Bescheinigung
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis der Bewerbenden und von jeder im Haushalt lebenden Person ab 16 Jahren
    • Schufa-Selbstauskunft (kostenfrei)

    Formulare

    Formulare: keine
    Onlineverfahren möglich: nein
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Wer kann Pflegekinder aufnehmen?

    Paare und Einzelpersonen mit und ohne eigene Kinder können Pflegekinder aufnehmen, wenn sie geeignet sind Kinder zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen.

    Darüber hinaus sollten Sie

    • Freude am Zusammenleben mit Kindern haben
    • nicht vorbestraft sein
    • nicht unter einer psychischen Erkrankung leiden
    • Körperlich fit und belastbar sein
    • genügend Zeit und Platz haben
    • ohne finanzielle Sorgen leben
    • ein tragfähiges soziales Netzwerk besitzen
    • bereit sein, für die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
    • offen sein, für begleitete Umgangskontakte mit den Herkunftseltern
    • belastbar, tolerant, geduldig, einfühlsam, zuverlässig, flexibel und reflektiert sein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Informationsgespräch
    • Eingang Bewerberunterlagen
    • Persönliche Gespräche
    • Hausbesuch
    • Kennenlernen der im Haushalt lebenden Personen
    • Schulungsveranstaltungen

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Mit dem Eingang des Fragebogens und des Lebensberichtes startet das Bewerberverfahren. Die weiteren Unterlagen werden nachgereicht.

    Kosten

    Zu Lasten der Pflegeperson können Gerichtskosten und – etwa bei anwaltlicher Vertretung - auch außergerichtliche Kosten anfallen. Eine Gerichtskostenpflicht der Pflegeperson tritt nur ein, wenn das Gericht der Pflegeperson die Gerichtskosten ganz oder teilweise auferlegt. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen auf Antrag Verfahrenskostenhilfe gewährt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de