Verbleib eines Kindes bei einer Pflegeperson
Sie sind Pflegeperson und die leiblichen Eltern wollen das Kind wieder bei sich aufnehmen? Dann können Sie beim Familiengericht beantragen, dass das Kind bei Ihnen bleibt.
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Ansprechpartner
3.5.7: Regionalstelle West in Harsewinkel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5247 9235-50
Fax: +49 5247 9235-60
3.5.5: Regionalstelle Ost in Rietberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5244 92745-0
Fax: +49 5244 92745-20
3.5.4: Regionalstelle Nord in Halle (Westf.)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05201 8145-0
Fax: 05201 8145-50
II.3-51.1 Allgemeiner Sozialer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05242 963-537
Fax: 05242 963-599
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Für das Bewerberverfahren wird Folgendes benötigt:
- Fragebogen
- Ausführlicher Lebensbericht mit Fotos der Bewerbenden
- Ärztliche Bescheinigung
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis der Bewerbenden und von jeder im Haushalt lebenden Person ab 16 Jahren
- Schufa-Selbstauskunft (kostenfrei)
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Wer kann Pflegekinder aufnehmen?
Paare und Einzelpersonen mit und ohne eigene Kinder können Pflegekinder aufnehmen, wenn sie geeignet sind Kinder zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen.
Darüber hinaus sollten Sie
- Freude am Zusammenleben mit Kindern haben
- nicht vorbestraft sein
- nicht unter einer psychischen Erkrankung leiden
- Körperlich fit und belastbar sein
- genügend Zeit und Platz haben
- ohne finanzielle Sorgen leben
- ein tragfähiges soziales Netzwerk besitzen
- bereit sein, für die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
- offen sein, für begleitete Umgangskontakte mit den Herkunftseltern
- belastbar, tolerant, geduldig, einfühlsam, zuverlässig, flexibel und reflektiert sein
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
- Informationsgespräch
- Eingang Bewerberunterlagen
- Persönliche Gespräche
- Hausbesuch
- Kennenlernen der im Haushalt lebenden Personen
- Schulungsveranstaltungen
Fristen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Mit dem Eingang des Fragebogens und des Lebensberichtes startet das Bewerberverfahren. Die weiteren Unterlagen werden nachgereicht.
Kosten
Zu Lasten der Pflegeperson können Gerichtskosten und – etwa bei anwaltlicher Vertretung - auch außergerichtliche Kosten anfallen. Eine Gerichtskostenpflicht der Pflegeperson tritt nur ein, wenn das Gericht der Pflegeperson die Gerichtskosten ganz oder teilweise auferlegt. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen auf Antrag Verfahrenskostenhilfe gewährt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 11.11.2021