Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B

    Führerschein (Erstmaliger Erwerb)

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Bitte beantragen Sie den Führerschein erst, wenn Sie alle unten angegebenen Unterlagen für den Führerschein komplett vorlegen können.Ihre persönliche Vorsprache ist unbedingt notwendig.

    Sollten Sie während Ihrer Ausbildung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis die Ausbildungsfahrschule wechseln, müssen Sie dies bei der Führerscheinstelle melden.

    Sollten Sie noch nicht volljährig sein und sich für das Begleitete Fahren beziehungsweise den Autoführerschein mit 17 Jahren interessieren, finden sie auf der Themenseite Begleitetes Fahren/Führerschein ab 17 Jahren weitere Informationen.

    Weiterhin können Sie das Kontaktformular und/oder den Link zur Terminreservierung nutzen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-26555

    Fax: +49 231 50-26555

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument
    • aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
    • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
    • Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule
    • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt; bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)

    Voraussetzungen

    Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die Klasse B erteilt, wenn Sie

    • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
    • Mindestens 18 Jahre alt sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
    • Erste Hilfe leisten können und
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    §21 FeV

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

    Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. 

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    ca. 4 bis 6 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    • ab 44,70 € (Klassen:AM, A1, A2, A, B)
    • zzgl. 28,60 € bei Eintragung der Schlüsselzahl B197
    • 12,80 € Änderung des Prüfauftrags, z.B. bei Fahrschulwechsel

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor dem Hintergrund der Umsetzung einer Dritten EU-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium Titel: Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de