Fahrerlaubnis für Klasse B beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Personen, die den "Führerschein mit 17" (begleitetes Fahren) gemacht haben, können die Bescheinigung über das Fahren mit 17 ab dem 18. Geburtstag in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Die Bescheinigung über das Fahren mit 17 gilt bis maximal 3 Monate nach dem 18. Geburtstag bzw. bis zur Aushändigung des EU-Kartenführerscheins. Ab dem 18. Geburtstag darf man mit der Bescheinigung ohne Begleitperson fahren, wenn der EU-Kartenführerschein noch nicht abgeholt wurde.
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
wenn nur Klasse B beantragt wurde:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über das Fahren mit 17
wenn Klasse B und weitere Klassen beantragt wurden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über das Fahren mit 17
- Prüfbescheinigung aller beantragten Klassen
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die Klasse B erteilt, wenn Sie
- Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
- Mindestens 18 Jahre alt sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- Erste Hilfe leisten können und
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.
Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Bielefeld
keine, Gebühren wurden bereits bei Antragstellung bezahlt
Hinweise (Besonderheiten)
Vor dem Hintergrund der Umsetzung einer Dritten EU-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022
Stichwörter
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