Fahrerlaubnis Erteilung
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Um auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug zu führen, brauchen Sie einen Führerschein. Der Führerschein wird in verschiedene Führerscheinklassen unterteilt. Eine Übersicht über die einzelnen Führerscheinklassen und Fahrberechtigungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Wenn Sie die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen oder Ihre Fahrerlaubnis um eine bislang noch nicht erworbene Klasse erweitern möchten, hilft Ihnen die nachstehende Aufstellung weiter.
Voraussetzung
Sie sind mit Hauptwohnsitz im Kreis Viersen gemeldet.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument
- aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule
- Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt; bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
Die Unterlagen richten sich nach der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse.
Benötigt werden bei allen Klassen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 Millimeter)
- Nachweis über Schulung Erste-Hilfe
- Unterschriftsaufkleber
- Name und Anschrift der Fahrschule
Zusätzlich bei den Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T
- Sehtestbescheinigung
Zusätzlich bei den C-Klassen
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Arbeits-/Betriebsmediziner
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch einen Allgemeinmediziner oder Arbeits-/Betriebsmediziner
Zusätzlich bei den D-Klassen
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Arbeits-/Betriebsmediziner
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch einen Allgemeinmediziner oder Arbeits-/Betriebsmediziner
- Bescheinigung über die Untersuchung der besonderen Anforderungen (Leistungs- und Reaktionstest) nach Anlage 5 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung durch einen Arbeits-/Betriebsmediziner
- Führungszeugnis durch Beleg-Art "O" (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt)
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) bei den C- und D-Klassen
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.
Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Viersen
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Erst- und Erweiterungsantrag (mit Probezeit): 44,70 € Erst- oder Erweiterungsantrag (ohne Probezeit): 43,90 € Erweiterungsantrag und Umtausch: 59,20 € Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung, z. B. weil der Kartenführerschein noch nicht vorliegt: 9,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen
- Der Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis ist über die für Ihren Wohnsitz zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung zu stellen.
- Sie können den Antrag frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters stellen.
- Für den Antrag müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4 Wochen rechnen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022