Fahrerlaubnis Erteilung
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de
Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Für die Erteilung der Fahrerlaubnis einer bestimmten Klasse ist das entsprechende Mindestalter erforderlich:
- 15 Jahre: AM
- 16 Jahre: A1, L und T
- 18 Jahre: A2, B, BE, C1 und C1E
21 Jahre: C, CE und D1, D1E
24 Jahre: A und D, DE
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Sie erhalten die Antragsformulare durch Ihre Fahrschule. Diese reichen Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde ein. Von dort wird der Antrag zum zuständigen Straßenverkehrsamt Kleve weitergeleitet. Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss.
Nach Antragstellung stellt die Fahrerlaubnisbehörde fest, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Die Fahrerlaubnisbehörde fordert den Bewerber gegebenenfalls zur Vorlage von ergänzenden Nachweisen über seine Kraftfahrereignung auf.
Liegen alle Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis vor, erhält der TÜV den Auftrag, die Prüfung(en) abzunehmen. Ein Prüfauftrag an den TÜV verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrages beim TÜV oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird. Die Fahrerlaubnis wird nach Bestehen der Prüfung grundsätzlich durch den Prüfer ausgehändigt. In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnis durch die Zulassungsstelle des Kreises Kleve in Kleve oder Geldern (montags bis freitags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr) ausgehändigt werden.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Goch
Für den Verlust Führerscheinen sind die Anträge direkt beim Straßenverkehrsamt Kleve oder Geldern zu stellen.
Wird die Führerscheinbestellung per Express gewünscht, ist zusätzlich eine Gebühr von 15,30 Euro zu entrichten. Hierdurch wird lediglich die Führerscheinherstellung beschleunigt, nicht aber die Antragsbearbeitung beim Straßenverkehrsamt Kleve.
Fragen dazu richten Sie bitte an das Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve.
Für die Klassen C1, C, C1E und D1, D, D1E, DE sind die ärztlichen Gutachten erforderlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Goch
Fahrschulwechsel
Möchten Sie während der Ausbildung die Fahrschule wechseln, ist dies der Führerscheinstelle in Kleve schriftlich auf dem Postweg oder per Fax unter 02821/85-590 mitzuteilen.
Hierbei sind folgende Angaben zu machen:
- Name, Anschrift und Geburtsdatum des Fahrerlaubnisbewerbers
- Name der alten Fahrschule
- Name und Anschrift der neuen Fahrschule
- Name und Anschrift der zuständigen Prüfstelle
- Unterschrift des Fahrerlaubnisbewerbers
https://www.kreis-kleve.de/ersterteilung-erweiterung-einer-fahrerlaubnis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022