Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B

    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Über den folgenden Link gelangen Sie zum Online-Antrag: Hier geht es zum online Antrag.

    Um auf öffentlichen Straßen ein Fahrzeug zu führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt. Je nachdem, welche Fahrerlaubnisklasse Sie erwerben möchten, müssen Sie unterschiedliche Dokumente beibringen, diese entnehmen Sie bitte den aufgeführten Dokumente im unteren Teil. Die Antragsstellung ist immer erst 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

    Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis sind:

    • Ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Kein Vorbesitz der beantragten Klasse
    • Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters
      bei Klasse AM: 15 Jahre
      bei Klassen A1, L, T: 16 Jahre
      bei Klassen A2: 18 Jahre
      bei Klasse A: 24 Jahre bzw. 21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW
      bei Klassen B, BE: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren ab 17, oder im Rahmen einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf

    Die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist in einer theoretischen und in einer praktischen Prüfung nachzuweisen. Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L ist lediglich eine theoretische Prüfung abzulegen.

    Antragsbearbeitung:

    Nach Erteilung des Prüfauftrages wird die Fahrschule vom TÜV über den Eingang des Prüfauftrages benachrichtigt. Es erfolgt keine Benachrichtigung des Antragstellers durch die Fahrerlaubnisbehörde.

    Wird die Befähigungsprüfung vor Erreichen des jeweils gültigen Mindestalters bestanden, kann die Fahrerlaubnis erst an dem Tag erteilt werden, an dem das Mindestalter erreicht ist. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so kann die Fahrerlaubnis erst am darauf folgenden Werktag (Montag bis Freitag) erteilt werden. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheines oder einer vorläufige Fahrberechtigung erteilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_755b14387d6633ebc7a76fcd5cd2b897

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-9006

    E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Für alle Fahrerlaubnisklassen:

    • Personalausweis, Aufenthaltstitel bzw. Reisepass der antragstellenden Person
    • 1 aktuelles biometrisches Passbild im Format 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei). Es besteht die Möglichkeit gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 EUR ein biometrisches Passfoto direkt im Wartebereich am Selbstbedienungs-Terminal der Bundesdruckerei machen zu lassen. Der zuständige Sachbearbeiter erhält das Foto automatisch in digitaler Form und leitet es für die Führerscheinbestellung an die Bundesdruckerei weiter.
    • Nachweis über einen abgelegten Erste-Hilfe-Kurs nach § 19 FeV (online Erste Hilfe Kurse werden nicht anerkannt)
    • Benennung der Fahrschule, z.B. durch die Vorlage des Antrages der Fahrschule bzw. den Ausbildungsvertrag der Fahrschule
    • ggfls. Vollmacht und Mustertafel (unter Links/Downloads zu finden)
    • Wenn Sie Ihren Führerschein bei einer anderen Prüfstelle als beim TÜV Rheinland Wuppertal machen möchten, werden zusätzlich folgende Angaben benötigt:
      • Namen, Anschrift und Telefonnummer der auswärtigen Fahrschule sowie der TÜV-Prüfstelle benötigt.

    Zusätzlich

    für Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen A1, A, B, BE, L, M, S und T):

    • Sehtest (2 Jahre gültig)

    für Fahrzeuge über 3,5 t (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E):

    für die Klassen D, DE, D1, D1E zusätzlich:

    • behördliches Führungszeugnis, bitte beim Einwohnermeldeamt beantragen - Belegart O. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.- es reicht aus, wenn Sie uns den Beleg über die Beantragung vorlegen. Es kann auch von der Führerscheinstelle beantragt werden, jedoch verlängert sich die Antragsbearbeitung dadurch
    • Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf nicht älter als 1 Jahre sein)

    Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Berufskraftfahrer Qualifikation

    Voraussetzungen

    Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die Klasse B erteilt, wenn Sie

    • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
    • Mindestens 18 Jahre alt sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
    • Erste Hilfe leisten können und
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    §§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

    Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. 

    Fristen

    Hinweise für Wuppertal

    • der Antrag kann 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden
    • nach Eingang des Prüfauftrages ist die theoretische Prüfung innerhalb von 12 Monaten zu absolvieren
    • die Praktische Prüfung ist innerhalb von 12 Monaten nach bestehen der theoretischen Prüfung zu absolvieren
    • in allen Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, ist die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrages zu absolvieren

    Sofern diese Fristen nicht eingehalten werden können, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    • 44,70 € Klassen A1, B oder B Automatik (78), BE
    • 73,30 € Klasse B Prüfung auf Automatikgetriebe (197)
    • 43,90 € Klasse AM
    • 12,80 € falls die Prüfstelle außerhalb des Bezirkes Wuppertals ist
    • 19,20 € Expressbestellung des Führerscheines

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Der Antrag ist im Regelfall bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Er kann mit Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes auch am Nebenwohnsitz gestellt werden. Durch die Anforderung einer Zustimmung kann sich die Antragsbearbeitung verzögern.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium Titel: Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de