Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

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    Version

    Technisch geändert am 07.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Planung und Entwicklung

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Planung und Entwicklung

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Soziales, Schule, Sport, Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieplohstr. 1

    59581 Warstein

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Soziales, Schule, Sport, Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Liobaweg 16

    59581 Warstein

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warstein

    • Antrag Wohnberechtigungsschein
    • bei ausländischen Staatsbürgern und dessen Familienangehörigen ab dem 16. Lebensjahr sind Kopien der Pässe erforderlich
    • Meldebescheinigung, wenn Sie nicht im Stadtgebiet wohnen
    • Einkommenserklärung für Haushaltsvorstand und sämtliche Haushaltsangehörige
    • Einkommensnachweise, z.B. Lohn-oder Gehaltsabrechnunngen (soweit die Einkommensangaben nicht vom Arbeitgeber bestätigt sind), Rentenbescheide, Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeldbescheid
    • für Kinder ab dem 16. Lebensjahr ist eine Schulbescheinigung erforderlich

    Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ihrem Besuch telefonisch zu informieren.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit
    • Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
    • Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
    • Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
    • Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
    • Dynamisierung der Einkommensgrenzen nach § 13 Abs. 4 WFNG NRW (gültig seit 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024)
    • Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
    • Einkommensermittlungserlass (EEE)

    Siehe auch unter "Links und Downloads"

    Verfahrensablauf

    Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

    • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
    • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
    • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Hängt vom Einzelfall ab.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Gebühren nach Aufwand: 20 bis 50 Euro

    Zahlungsarten: Überweisung, Bar- oder EC-Zahlung (nur mit Unterschrift) im Kreishaus beim Bürgerservice.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Warstein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de