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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippstadt
aktuelle Rentenbescheide (auch Werks- und Zusatzrenten)aktueller SteuerbescheidBescheide über Lohnersatzleistungen, z.B. Arbeitslosengeld (II), Krankengeldbei Unterhaltseinkünften entweder den Unterhaltstitel, Schriftverkehr des Rechtsanwalts oder einen aussagekräftigen Kontoauszug über die Höhe der Leistungengleiches gilt für Unterhaltsverpflichtungen gegenüber getrennt lebenden Ehegatten oder (nicht ehelichen) KindernHeiratsurkunde, falls beide Ehepartner das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Eheschließung innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre erfolgteSchwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes (Pflegegrad)Bescheid über PflegegeldSchulbescheinigung, falls Kinder zum Haushalt gehören, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet habenStudienbescheinigungAusbildungsvertragMutterpass bei bestehender SchwangerschaftNachweis über freiwillige oder private Krankenversicherung und/oder Altersvorsorge, sofern keine Versicherungspflicht besteht (z.B. bei Selbständigen, Beamten, geringfügig Beschäftigten)Nachweis über Betreuungskosten von Kindern bis zum 14. Lebensjahr, wenn beide Elternteile (bzw. ein alleinerziehendes Elternteil) nicht nur geringfügig berufstätig sindAufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-BürgerMeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, falls die Person von außerhalb NRWs kommt Nicht für jeden sind alle Unterlagen erforderlich. Bitte wenden Sie sich an die Wohngeldstelle für eine Beratung - auch bei Fragen zu den Einkommensgrenzen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022