Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

     

    Persönliche Vorsprachen nur mit Termin.

    Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02323 - 16 3168 möglich.

    Bitte beachten: Sie finden uns ab sofort in neuen Räumlichkeiten im WEZ-Gebäude (2. Etage), Hauptstr. 241, 44649 Herne.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ba349e2459a0f431d211402d38fc7b2a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 41/4 - Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei schriftlicher Antragsstellung

    • Personalausweis bei deutschen Bürgerinnen und Bürgern und Staatsangehörigen aus der Europäischen Gemeinschaft (IDCard)
    • Reisepass bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern, mit einer mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis

    ELEKTRONISCH
    Auf elektronischem Weg ist ebenfalls eine Legitimation (Benutzername / Passwort) notwendig.

    Außerdem:

    • Einkommenserklärung von jedem Haushaltsangehörigen   der über ein eigenes Einkommen verfügt
    • Je nachdem welches Einkommen erzielt wird, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Dies können zum Beispiel sein:
      • Lohnabrechnungen des Vorjahres
      • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
      • Lohnsteuerjahresbescheinigung des Vorjahres
      • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres

    Abhängig von Ihrer persönlichen Situation, können auch noch weitere Unterlagen notwendig sein:

    Zum Beispiel:

    • Ausweis über den Grad einer Behinderung (z.B. für Schwerbehinderte Menschen)
    • Immatrikulationsbescheinigung (z.B. für Studierende)
    • BAföGBescheide (für Empfänger/Empfängerinnen von Ausbildungsförderung)
    • Rentenbescheid (z.B. für Rentner/Rentnerinnen)
    • Nachweis über Leistungen des Jobcenters (z.B. für Arbeitslose)

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

    Fallabhängig benötigen die Mitarbeitenden der Verwaltungen noch zusätzliche Unterlagen. Trifft dies zu, wird man sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Volljährigkeit

    Wer einen WBS beantragt, muss mindestens 18 Jahre alt sein, bei jüngeren Personen ist die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.

     

    Aufenthaltsrecht

    Die antragstellende Person und ihre Haushaltsangehörigen müssen in der Lage sein, auf längere Dauer ihren Wohnsitz in Deutschland zu begründen. Ausländer*innen benötigen daher in der Regel eine Aufenthalts bzw. Niederlassungserlaubnis.

     

    Einkommensvoraussetzungen

    Für die Beantragung eines WBS sind vollständige Angaben über die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder erforderlich.

     

    Angemessene Wohnungsgrößen

    Die zulässige Wohnungsgröße richtet sich nach der Personenzahl. Sie beträgt für...

    ...eine Person bis zu 50 m²,
    ...zwei Personen bis zu 65 m² (oder zwei Wohnräume).
    Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnfläche um 15 m² (oder um einen Wohnraum).

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Der WBS enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf. Ein in Herne ausgestellter WBS gilt für gesamt Nordrhein-Westfalen. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.

    Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist u.a. abhängig von der Höhe des Jahreseinkommens.

    Die Wohnungsaufsicht berät Sie hierzu gerne und unterstützt Sie - bei Bedarf - auch bei der Beschaffung von Wohnraum. Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung besteht nicht.

    Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Was mache ich nach Erhalt des WBS?

    Nach Erhalt des WBS können Sie auf Wohnungssuche gehen. Sollten Sie eine Wohnung gefunden haben, müssen Sie beide Ausfertigungen des WBS bei dem/der Vermieter/-in der neuen Wohnung abgeben. Eine Ausfertigung behält der/die Vermieter/-in für seine/ihre Unterlagen und eine Ausfertigung wird an die zuständige Behörde zurückgeschickt.

    Fristen

    Hinweise für Herne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Bei Vorlage aller Unterlagen erfolgt die Entscheidung über die Beantragung eines WBS in der Regel innerhalb eines Monats.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de