Wohnberechtigungsschein AusstellungOnline erledigen

    Wohnraumvermittlung / Wohnberechtigungsschein / Zinssenkungsantrag

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Bei diesen Anliegen helfen wir Ihnen weiter:

    • Wohnraumvermittlung
      Sie sind auf Wohnungssuche und möchten, dass wir Ihnen eine geförderte Wohnung vermitteln. Die Vermittlung ist nur möglich, wenn Ihnen ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden kann. Sofern sich Ihre Wohnungssuche auf bestimmte Stadtbezirke begrenzt, reduziert dies die Vermittlungsmöglichkeiten. Die Reihenfolge der Vermittlung richtet sich nach der Wartezeit und der sozialen Dringlichkeit im Einzelfall.
    • Wohnberechtigungsschein
      Sie haben bereits selbst eine geförderte Wohnung gefunden und benötigen dafür einen Wohnberechtigungsschein.
    • Sie haben von der NRW.Bank einen Antrag auf Zinssenkung erhalten

    Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmenden in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmenden abhängig.

    Nutzen Sie zu diesen Anliegen bitte die beigefügten Formulare / Kontaktmöglichkeiten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8728519209e68e83bae4db9d9fa6287a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumversorgung

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-16200

    Fax: +49 231 50-16200

    E-Mail: wbs@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumversorgung

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-16200

    Fax: +49 231 50-16200

    E-Mail: wbs@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei schriftlicher Antragsstellung

    • Personalausweis bei deutschen Bürgerinnen und Bürgern und Staatsangehörigen aus der Europäischen Gemeinschaft (IDCard)
    • Reisepass bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern, mit einer mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis

    ELEKTRONISCH
    Auf elektronischem Weg ist ebenfalls eine Legitimation (Benutzername / Passwort) notwendig.

    Außerdem:

    • Einkommenserklärung von jedem Haushaltsangehörigen   der über ein eigenes Einkommen verfügt
    • Je nachdem welches Einkommen erzielt wird, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Dies können zum Beispiel sein:
      • Lohnabrechnungen des Vorjahres
      • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
      • Lohnsteuerjahresbescheinigung des Vorjahres
      • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres

    Abhängig von Ihrer persönlichen Situation, können auch noch weitere Unterlagen notwendig sein:

    Zum Beispiel:

    • Ausweis über den Grad einer Behinderung (z.B. für Schwerbehinderte Menschen)
    • Immatrikulationsbescheinigung (z.B. für Studierende)
    • BAföGBescheide (für Empfänger/Empfängerinnen von Ausbildungsförderung)
    • Rentenbescheid (z.B. für Rentner/Rentnerinnen)
    • Nachweis über Leistungen des Jobcenters (z.B. für Arbeitslose)

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

    Fallabhängig benötigen die Mitarbeitenden der Verwaltungen noch zusätzliche Unterlagen. Trifft dies zu, wird man sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Zu den Vorraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein gehört, dass Sie sich nicht nur vorrübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren ständigen Wohnort haben oder gründen möchten. Der ständige Wohnort muss Ihr Lebensmittelpunkt sein. Wenn Sie weder die deutsche noch die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union haben, muss Ihre Aufenthaltserlaubnis noch ein Jahr gültig sein. Darüber hinaus müssen Einkommengrenzen eingehalten werden. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Außerdem gibt es Frei- und Abzugsbeträge, zum Beispiel für schwerbehinderte bzw. pflegebedürftige Personen.

    Nach Berücksichtigung der Abzugsbeträge darf das anrechenbare Einkommen folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:

    • Haushalt mit einer Person 20.420 €
    • Haushalt mit zwei Personen 24.600 €
    • Jede weitere Person + 5660 €
    • Für jedes zum Haushalt gehörende Kind + 740 €

    Im Wohnberechtigungsschein werden alle Personen, die Wohnfläche und die Zahl der Wohnräume angegeben. Die Wohnung, die Sie beziehen möchten, muss einer für Sie angemessenen Größe entsprechen. Einige geförderte Wohnungen sind einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Das können z.B. Studierende, Menschen mit Behinderungen oder kinderreiche Haushalte sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

    Verfahrensablauf

    Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

    • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
    • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
    • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Es werden Gebühren nach der städtischen Verwaltungsgebührensatzung, 375 KB, PDF erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Ich habe bereits eine Wohnung gefunden. Muss ich trotzdem den Antrag auf Aufnahme in die Vorkmerkliste für Wohnungssuchende ausfüllen?:

    Sofern Sie noch keine schriftliche Einverständniserklärung von ihrem zukünftig Vermietenden haben, müssen Sie den Antrag ausfüllen.


    Wie lange dauert es, bis ich den Wohnberechtigungsschein ausgestellt bekomme?:

    Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird ihr Antrag zeitnah bearbeitet und posttalisch an Sie versandt.


    Kann ich den Wohnberechtigungsschein auch auf digitalem Weg erhalten?:

    Ein elektronischer Versand ( per E-Mail/ Fax ) ist zurzeit aus Datenschutzgründen nicht möglich.


    Ich muss den Wohnberechtigungsschein möglichst schnell erhalten, da die Wohnung nicht länger reserviert werden kann. Können fehlende Unterlagen nachgereicht werden?:

    Für die Bearbeitung wird ein prüffähiger Antrag benötigt, der sämtliche relevanten Nachweise und Unterlagen enthalten muss. Unterlagen können somit nicht nachgereicht werden.


    Kostet der Wohnberechtigungsschein etwas?:

    Die Aufnahme Ihres Antrages in die Wohnungssuchendendatei ist kostenfrei. Wird ein gezielter Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer Wohnung in Dortmund oder ein Allgemeiner Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer Wohnung in NRW erteilt, so ist eine Gebühr von 25,00 Euro zu entrichten.Bezieher*innen von Transferleistungen ( Bürgergeld / Grundsicherung ) ohne zusätzlichem Erwerbseinkommen sind von der Gebühr befreit.


    Wie groß darf meine neue Wohnung sein?:

    Angemessen sind folgende Wohnungsgrößen:

    • Für eine alleinstehende Person 50 qm Wohnfläche
    • Für einen Haushalt mit zwei haushaltsangehörigen Personen 2 Wohnräume oder 65 qm Wohnfläche
    • Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 qm

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de