Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.

    Der allgemeine Wohnberechtigungsschein gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein in Paderborn erteilter Wohnberechtigungsschein gilt demnach in ganz Nordrhein-Westfalen.

    Die Erteilung des allgemeinen Wohnberechtigungsscheins ist unter anderem abhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

    Einen allgemeinen WBS stellt sowohl die zuständige Stelle aus, in der die/der Wohnungssuchende ihren/seinen Wohnsitz hat als auch die zuständige Stelle, in der die/der Wohnungssuchende seinen Wohnsitz begründen will.

    Weitere Informationen zur Einkommensermittlung und Wohnungsgröße finden Sie unter "Verwandte Dienstleistungen".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen - Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Folgende Anträge werden benötigt (aufrufbar unter "Downloads"):

    • Checkliste Wohnberechtigungsschein: Bitte beachten Sie die Checkliste. Dort sind die notwendigen Nachweise aufgeführt, die Sie zusätzlich zu den Anträgen mit einreichen müssen!
    • Grundantrag Wohnberechtigungsschein: Den Antrag bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben.
    • Erklärung des Vermieters bzw. des Verfügungsberechtigten: Diese Erklärung ist nur dann von dem neuen Vermieter bzw. Verfügungsberechtigten auszufüllen, wenn Sie schon eine bestimmte Wohnung gefunden haben, für die Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen.
    • Anlage A Verdienstbescheinigungen für das Vorjahr und das aktuelle Jahr: Für jede im Haushalt lebende Person mit Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ist der Vordruck einzureichen. Die beiden Verdienstbescheinigungen sind vom aktuellen Arbeitgeber auszufüllen. Im Einzelfall können auch schlüssige Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers akzeptiert werden.
    • Anlage B Übrige Einkünfte: Für jede im Haushalt lebende Person ab 16 Jahren ist der Vordruck auszufüllen und zu unterschreiben.
    • Warteliste Wohnungssuche: Sofern Sie die Vermittlung einer Sozialwohnung wünschen, ist der Antrag vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.

    Weitere Informationen zur Wohnungsvermittlung finden Sie unter "Verwandte Dienstleistungen".

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit
    • Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
    • Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
    • Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
    • Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
    • Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)

    Verfahrensablauf

    Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

    • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
    • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
    • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

    Fristen

    Hinweise für Paderborn

    Bitte reichen Sie die Anträge ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit den notwendigen Nachweisen (siehe Checkliste) postalisch oder per E-Mail bei uns ein.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Bei Vorlage aller Unterlagen erfolgt die Erteilung des allgemeinen Wohnberechtigungsscheins in der Regel innerhalb von 1-2 Tagen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de