Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Zu unterscheiden ist zwischen einem Allgemeinen und einem Gezielten Wohnberechtigungsschein:

    • Der Allgemeine Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung in Nordrhein-Westfalen.
    • Sofern bei Antragsstellung bereits feststeht, welche Wohnung in Espelkamp bezogen werden soll, kann ein Gezielter Wohnberechtigungsschein für diese Wohnung ausgestellt werden. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c7a5faaf30a75590111f94eba84671b6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    3.1.3 Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 8011

    E-Mail: wohnungswesen@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung
    • Personalausweis oder Reisepass (sofern nicht in Espelkamp gemeldet)
    • Aufenthaltstitel
    • Mutterpass
    • Geburtsurkunden der Kinder (sofern nicht in Espelkamp gemeldet)
    • Heiratsurkunde / Anmeldung zur Eheschließung
    • Schwerbehindertenausweis
    • Nachweis über die Zuordnung zu einem Pflegegrad
    • Einkommensnachweise des vergangenen Kalenderjahres bis heute
      • Arbeitsverträge sowie Verdienstabrechnungen
      • ALG I/Bürgergeld-Leistungsbescheide
      • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
      • Rentenbescheide (auch Betriebs- und Zusatzversorgungsrente)
      • Schulbescheinigungen ab 16. Lebensjahr
      • Studienbescheinigungen
      • Bafög-Bescheide / BAB-Bescheide
      • Kindergeldnachweise
      • Nachweis über die Dauer der Elternzeit
      • Elterngeldbescheid
      • Unterhaltleistungen
      • Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Überschussrechnung sowie Steuerbescheid des vergangenen Jahres bei Selbständigen
      • Versicherungsnachweise bei freiwillig Versicherten

    Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit
    • Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
    • Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
    • Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
    • Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
    • Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp

    Der Antragsvordruck kann online eingereichgt werden. Alternativ steht eine Version zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Espelkamp

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    Die Bearbeitungsdauer liegt bei 1 bis 2 Wochen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de