Wohnberechtigungsschein beantragen
Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.
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Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
- Einhaltung der Einkommensgrenze (mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen/Einkommensgruppe A)
oder Überschreitung der Einkommensgrenze um bis zu 40 % (Wohnungen Einkommensgruppe B)
und - Einhaltung oder nur unwesentliche Überschreitung (bis zu 5 qm) der angemessenen Wohnungsgröße.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Für eine persönliche Antragstellung: ** Terminvereinbarung erforderlich **
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
Bis zu 1 Woche.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
In NRW ausgestellte Wohnberechtigungsscheine sind ausschließlich in Nordrhein-Westfalen gültig.
Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo sind für ihre Wohnberechtigungsscheine selbst zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022