Wohnberechtigungsschein beantragen
Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Lage
Sogenannte Sozialwohnungen sind mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen. Für den Bezug einer Sozialwohnung wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Hierfür ist durch den Wohnungssuchenden ein Antrag zu stellen.
Arten:
- Allgemeiner WBS:
Wohnungssuche im Gebiet der Stadt Lage oder in NRW - Gezielter WBS:
Bezug einer bestimmten Wohnung in Lage. Vermietererklärung ist durch den Vermieter auszufüllen.
Einkommensgrenze:
- 1 Personenhaushalt: 20.420,00 Euro
- 2 Personenhaushalt: 24.600,00 Euro
- Jede weitere Person: 5.660,00 Euro
Wohnungsgröße:
- Alleinstehend: 50 qm²
- 2 Personenhaushalt: 65 qm² oder 2 Wohnräume
- 3 Personenhaushalt: 80 qm² oder 3 Wohnräume
- 4 Personenhaushalt: 95 qm² oder 4 Wohnräume
Die angemessene Wohnungsgröße erhöht sich für jede weitere Person um 15 qm² oder einen Wohnraum. Die Größe darf um 5 qm² überschritten werden.
Berechnung des Einkommens:
Für die Einkommensberechnung ist zunächst von dem Jahresbruttoeinkommen des gesamten Haushaltes auszugehen. Das Bruttoeinkommen wird um die Werbungskosten reduziert. Außerdem wird das Einkommen um Pauschalbeträge oder bestimmte nachgewiesene Beiträge gekürzt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
- Gehaltsabrechnungen 12 Monate
- Lohnsteuerbescheinigung
- Einkommenssteuerbescheide (bei erhöhten Werbungskosten)
- Aktuellen Leistungsbescheid (ALG I, ALG II)
- Aktuellen Rentenbescheid, Zusatzrente
- Sozialhilfebescheid SGB XII
- Krankengeldbescheid
- Studienbescheinigung, Bafög-Bescheid (bei Studenten)
- BAB-Bescheid, Ausbildungsvertrag, Praktikantenvertrag
- Mutterpass mit voraussichtlichen Entbindungstermin (bei Schwangeren)
- Gültiger Schwerbehindertenausweis
- Aktueller Bescheid über Pflegegrad
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Lage
- Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze
- Einhaltung der Wohnungsgröße
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:
- Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
- Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
- Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
- Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lage
Ihr Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune.
Hinweise (Besonderheiten)
Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022
Stichwörter
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