Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Wer eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Mietwohnung in Detmold beziehen möchte, muss hierfür dem Vermieter vor der Gebrauchsüberlassung eine gültige Bezugsgenehmigung vorlegen. Hierfür ist durch den Wohnungssuchenden ein Antrag gezielt für eine genau bestimmte Wohnung zu stellen. Dieser Antrag (siehe unter downloads) enthält alle erforderlichen Wohnungsangaben (Anschrift, Lage der Wohnung im Objekt) sowie die Einverständniserklärung des Vermieters, diese Wohnung dem Bewerber vermieten zu wollen. Ferner sind die persönlichen Angaben des Wohnungssuchenden mit allen haushaltsangehörigen Personen auszufüllen und die Einkommensverhältnisse des Haushaltes nachzuweisen.

    Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS), Einhaltung der maßgebenden Einkommensgrenze sowie angemessene Wohnungsgröße in Abhängigkeit der Anzahl der Personen des Haushalts, vorliegen, wird der WBS gezielt für die beantragte Wohnung erteilt.

    Wenn eines der Kriterien für die Erteilung eines WBS nicht vorliegt, kann mit begründetem Antrag des Vermieters eine Freistellungsgenehmigung für die Vermietung einer Wohnung an eine/n Nichtwohnberechtigte/n gestellt werden.

    Will der Eigentümer einer Mietwohnung diese selbst nutzen, muss er hierfür eine Selbstnutzungsgenehmigung beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b1abd46819e4f76dfe2c42aa2a42b20a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.0.40 Bauverwaltung und Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosental 21

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    • WBS-Antrag (Wohnberechtigungsschein), alle erforderlichen Wohnungsangaben (Anschrift, Lage der Wohnung im Objekt)
    • Einverständniserklärung des Vermieters, diese Wohnung dem Bewerber vermieten zu wollen
    • Persönliche Angaben des Wohnungssuchenden mit allen haushaltsangehörigen Personen
    • Einkommensverhältnisse des Haushaltes 

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit
    • Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
    • Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
    • Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
    • Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

    • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
    • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
    • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

    Fristen

    Hinweise für Detmold

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Detmold

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de