Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Sie möchten eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen und den hierfür erforderlichen Wohnberechtigungsschein (WBS) bekommen?

    allgemeiner Wohnberechtigungsschein

    Einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie, wenn Sie sich noch nicht auf eine Wohnung festgelegt haben. Der Wohnberechtigungsschein gilt dann für Wohnungen in Nordrhein-Westfalen.

    gezielter Wohnberechtigungsschein

    Wenn Sie sich bereits für eine bestimmte Wohnung in der Stadt Löhne entschieden haben, erhalten Sie einen Wohnberechtigungsschein für diese Wohnung.

    Wann habe ich Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?

    Der Wohnberechtigungsschein wird erteilt, wenn bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind. Zum Beispiel darf das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Das Einkommen und die Einkommensgrenze ermitteln wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

    Die Größe der angemessenen Wohnung ist abhängig von der Personenzahl:

    • Für alleinstehende Personen darf die Wohnfläche 50 m² nicht überschreiten. 
    • Ein Haushalt mit zwei Personen darf nicht mehr als zwei Wohnräume zzgl. einer Arbeitsküche oder 65 m² Wohnfläche haben.

    Für jede weitere Person, die in dem Haushalt lebt, erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder um 15 m² Wohnfläche.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_42629ef79192983fae5a36840f816472

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50.21 Wohngeld / Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung
    • Personalausweis oder Reisepass (sofern nicht in Löhne gemeldet)
    • Aufenthaltstitel
    • Mutterpass
    • Geburtsurkunden der Kinder (sofern nicht in Löhne gemeldet)
    • Heiratsurkunde / Anmeldung zur Eheschließung
    • Schwerbehindertenausweis
    • Nachweis über die Zuordnung zu einem Pflegegrad
    • Einkommensnachweise des vergangenen Kalenderjahres bis heute
      • Arbeitsverträge sowie Verdienstabrechnungen
      • ALG I/II-Leistungsbescheide
      • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
      • Rentenbescheide (auch Betriebs- und Zusatzversorgungsrente)
      • Schulbescheinigungen ab 16. Lebensjahr
      • Studienbescheinigungen
      • Bafög-Bescheide / BAB-Bescheide
      • Kindergeldnachweise
      • Nachweis über die Dauer der Elternzeit
      • Elterngeldbescheid
      • Unterhaltleistungen
      • Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Überschussrechnung sowie Steuerbescheid des vergangenen Jahres bei Selbständigen
      • Versicherungsnachweise bei freiwillig Versicherten

    Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit
    • Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
    • Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
    • Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
    • Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Es gelten die Wohnraumfördergesetze der einzelnen Bundesländer. Haben die Länder keine eigenen Gesetze erlassen, gilt das Gesetz des Bundes.

    Verfahrensablauf

    Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

    • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
    • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
    • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

    Fristen

    Hinweise für Löhne

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Für den Wohnberechtigungsschein wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de