Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Zu unterscheiden ist zwischen einem Allgemeinen und einem Gezielten Wohnberechtigungsschein:

    • Der Allgemeine Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung in Nordrhein-Westfalen.
    • Sofern bei Antragsstellung bereits feststeht, welche Wohnung in Bünde bezogen werden soll, kann ein Gezielter Wohnberechtigungsschein für diese Wohnung ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b31dcfccc30cb85f52b3a7da285b721e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauverwaltungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung
    • Personalausweis oder Reisepass (sofern nicht in Bünde gemeldet)
    • Aufenthaltstitel
    • Mutterpass
    • Geburtsurkunden der Kinder (sofern nicht in Bünde gemeldet)
    • Heiratsurkunde / Anmeldung zur Eheschließung
    • Schwerbehindertenausweis
    • Nachweis über die Zuordnung zu einem Pflegegrad
    • Einkommensnachweise
      • Arbeitsverträge sowie Verdienstabrechnungen
      • ALG I/II-Leistungsbescheide
      • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
      • Rentenbescheide (auch Betriebs- und Zusatzversorgungsrente)
      • Schulbescheinigungen ab 16. Lebensjahr
      • Studienbescheinigungen
      • Bafög-Bescheide / BAB-Bescheide
      • Kindergeldnachweise
      • Nachweis über die Dauer der Elternzeit
      • Elterngeldbescheid
      • Unterhaltleistungen
      • Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Überschussrechnung sowie Steuerbescheid des vergangenen Jahres bei Selbständigen
      • Versicherungsnachweise bei freiwillig Versicherten

    Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bünde

    Der Wohnberechtigungsschein wird erteilt, wenn bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind. Zum Beispiel darf das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Das Einkommen und die Einkommensgrenze ermitteln wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

    Die Größe der angemessenen Wohnung ist abhängig von der Personenzahl:

    • Für alleinstehende Personen darf die Wohnfläche 50 m² nicht überschreiten. 
    • Ein Haushalt mit zwei Personen darf nicht mehr als zwei Wohnräume oder 65 m² Wohnfläche haben.

    Für jede weitere Person, die in dem Haushalt lebt, erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder um 15 m² Wohnfläche.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

    • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
    • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
    • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

    Fristen

    Hinweise für Bünde

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bünde

    Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 1 Woche.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bünde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de