Wohnberechtigungsschein beantragen
Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Für den Bezug einer geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS wird auf Antrag erteilt, wenn die vom Land NRW vorgegebenen Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Zudem wird im WBS die zulässige Wohnungsgröße nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder ausgewiesen.
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Ansprechpartner
Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Team Heepen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-3438
Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Team Brackwede
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Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-5201
Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Mitte, Nord-West Annahmestelle Jöllenbeck
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-8213
Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Annahmestelle Sennestadt
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-5201
Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Mitte, Nord-West
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6197
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein
- Nachweise über alle Einkünfte des letzten Kalenderjahres - und bei Änderungen auch für das laufende Kalenderjahr bis jetzt - für alle im Haushalt befindlichen Personen, zum Beispiel:
- Arbeitnehmer/-innen: Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ( Anlage A)
- Selbständige: Steuererklärung des Vorjahres und eine Bescheinigung des Steuerberaters über das Monatseinkommen des laufenden Jahres
- Arbeitslose: Einkommensnachweise des letzten Kalenderjahres (und bei Änderungen auch für das laufende Kalenderjahr bis jetzt) einschließlich ALG-I-Bescheide / Bürgergeld-Bescheide
- Studenten/-innen: z. B. BAföG-Bescheid, Minijob, Unterhalt einschließlich Kindergeld von den Eltern usw.
Die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung o.ä. reicht nicht aus. - bei Rentenbezug: alle aktuellen Rentenbescheide
- Übrige Einkünfte ( Anlage B)
- Nachweis über finanzielle Verpflichtungen (z. B. Unterhaltszahlungen, aber keine Schuldentilgung)
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- ggf. Bescheide der Pflegekasse über Pflegegrad (früher Pflegestufe)
- bei ausländischen Personen: Nachweis einer Aufenthaltserlaubnis für mindestens 12 Monate
- bei Minderjährigen (ab 16 Jahren) ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich (also z. B. beide Elternteile)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit
- Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
- Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
- Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
- Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.
Rechtsgrundlage(n)
Es gelten die Wohnraumfördergesetze der einzelnen Bundesländer. Haben die Länder keine eigenen Gesetze erlassen, gilt das Gesetz des Bundes.
Verfahrensablauf
Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:
- Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
- Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
- Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
- Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.
Fristen
Hinweise für Bielefeld
Bearbeitungsdauer
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Kosten
Hinweise für Bielefeld
5,00 € bis max. 30,00 € (einkommensabhängig)
Es wird ein Gebührenbescheid zugeschickt.
Gebührenfrei nur für Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII (Bürgergeld, Grundsicherung etc.)
Hinweise (Besonderheiten)
Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.
Weitere Informationen
Hinweise für Bielefeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022
Stichwörter
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