Wohnberechtigungsschein beantragen
Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Für den Bezug einer geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS wird auf Antrag erteilt, wenn die vom Land NRW vorgegebenen Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Zudem wird im WBS die zulässige Wohnungsgröße nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder ausgewiesen.
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Ansprechpartner
Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Team Heepen
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Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Team Brackwede
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Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Mitte, Nord-West Annahmestelle Jöllenbeck
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein
- Nachweise über alle Einkünfte des letzten Kalenderjahres - und bei Änderungen auch für das laufende Kalenderjahr bis jetzt - für alle im Haushalt befindlichen Personen, zum Beispiel:
- Arbeitnehmer/-innen: Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber (Anlage A)
- Selbständige: Steuererklärung des Vorjahres und eine Bescheinigung des Steuerberaters über das Monatseinkommen des laufenden Jahres
- Arbeitslose: Einkommensnachweise des letzten Kalenderjahres (und bei Änderungen auch für das laufende Kalenderjahr bis jetzt) einschließlich ALG-I-Bescheide / Bürgergeld-Bescheide
- Studenten/-innen: z. B. BAföG-Bescheid, Minijob, Unterhalt einschließlich Kindergeld von den Eltern usw.
Die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung o.ä. reicht nicht aus. - bei Rentenbezug: alle aktuellen Rentenbescheide
- Übrige Einkünfte (Anlage B)
- Nachweis über finanzielle Verpflichtungen (z. B. Unterhaltszahlungen, aber keine Schuldentilgung)
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- ggf. Bescheide der Pflegekasse über Pflegegrad (früher Pflegestufe)
- bei ausländischen Personen: Nachweis einer Aufenthaltserlaubnis für mindestens 12 Monate
- bei Minderjährigen (ab 16 Jahren) ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich (also z. B. beide Elternteile)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Bielefeld
Ein in Bielefeld ausgestellter WBS berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung in allen Gemeinden Nordrhein-Westfalens. Sofern Sie Ihren Wohnsitz nicht in Bielefeld, aber in einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen haben, sollten Sie einen Allgemeinen Wohnberechtigungsschein vorzugsweise bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnort beantragen. Dieser WBS berechtigt auch zum Bezug einer Wohnung in Bielefeld. Wohnungssuchende aus anderen Bundesländern beantragen einen Allgemeinen Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Bielefeld.
Das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Maßgebend ist die Einhaltung der Einkommensgrenze des geförderten Wohnungsbaus im Bundesland NRW. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt Einkommensgrenzen. Die Rechenbeispiele im Merkblatt haben lediglich einen informativen Charakter und sind nur unter Berücksichtigung einer Einkommensart anwendbar. Mischeinkünfte - insbesondere bei Mehrpersonen-Haushalten - führen zu anderen Ergebnissen. Alle Einkünfte sind anzugeben, auch wenn sie nicht angerechnet werden. Zudem werden, wenn zutreffend, Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt.
Wohngemeinschaften gelten als ein Haushalt und müssen gemeinsam einen WBS beantragen. Dies gilt auch für Studierende, wenn sie zusammen eine öffentlich geförderte Wohnung bewohnen.
Studierende, die ein Zimmer in einem geförderten Studierendenwohnheim beziehen, müssen ebenfalls einen WBS beantragen. Bei den Wohnheimen, die nach den Studierendenwohnheimbestimmungen (SWB) gefördert sind, entfällt die WBS-Pflicht. Darüber informiert Sie das Studierendenwerk.
Wenn Sie eine unterbelegte - also zu große - geförderte Wohnung frei machen, kann ein Ausnahme-Wohnberechtigungsschein ohne Einkommensprüfung für eine bestimmte Wohnung geprüft und erteilt werden. Das trifft auch bei einem gleichwertigen Wohnungstausch zu.
Zum Nachweis einer Dringlichkeit können Sie im WBS-Antrag den Grund der Wohnungssuche ankreuzen oder angeben und entsprechende Nachweise vorlegen (zum Beispiel Ihren Mietvertrag, wenn die Wohnung zu klein ist; das Kündigungsschreiben der Vermieterin bzw. des Vermieters; ein ärztliches Attest bei gesundheitlicher Gefährdung).
Wohnungsgröße
Alleinstehenden wird ein WBS über 50 qm Wohnfläche ausgestellt.
Ein 2-Personen-Haushalt erhält einen WBS über 2 Wohnräume oder 65 qm Wohnfläche. Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Wohnraum und 15 qm.
Junge Eheleute (bis zu 5 Jahre verheiratet, beide unter 40 Jahren) ohne Kind erhalten einen WBS über 3 Wohnräume oder 80 qm Wohnfläche. Eine Überschreitung von 5 qm Wohnfläche ist in Bielefeld zulässig. In bestimmten Fällen (zum Beispiel Alleinerziehende mit Kindern ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr, schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl) ist ein weiterer Raum bzw. 15 qm Wohnfläche zu bewilligen.
Rechtsgrundlage(n)
Es gelten die Wohnraumfördergesetze der einzelnen Bundesländer. Haben die Länder keine eigenen Gesetze erlassen, gilt das Gesetz des Bundes.
Verfahrensablauf
Hinweise für Bielefeld
Den Antrag können Sie
- persönlich
- schriftlich oder
- per E-Mail mit digitalisierter Unterschrift (Antrag unterschreiben, dann einscannen oder abfotografieren)
stellen.
Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Ihren zuständigen Sachbearbeiter können Sie telefonisch beim BürgerServiceCenter oder persönlich an der Information im Neuen Rathaus erfragen. E-Mail-Adresse: wohnungshilfen@bielefeld.de
Fristen
Hinweise für Bielefeld
Der WBS ist ein Jahr gültig.
Eine Neubeantragung vor Ablauf der Gültigkeit ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bielefeld
Der WBS wird innerhalb von zwei Wochen zugesandt, sofern alle erforderlichen Nachweise vorgelegt wurden.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune.
Hinweise (Besonderheiten)
Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.
Weitere Informationen
Hinweise für Bielefeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Bielefeld