Wohnberechtigungsschein beantragen
Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Gelsenkirchen
Wohnungssuchende benötigen zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Im Nachfolgenden haben Sie die Möglichkeit einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
Wenn Sie und alle im Haushalt lebenden Personen nicht in Gelsenkirchen gemeldet sind:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder einen Reisepass/Aufenthaltstitel
- Falls vorhanden Nachweise zur Schwerbehinderung und/oder Pflegebedürftigkeit
Kopie (Vorder- und Rückseite)des Schwerbehindertenausweises
Bescheid über den Pflegegrad und aktuellen Kontoauszug
Der Wohnberechtigungsschein kann als
- allgemeiner WBS
erteilt werden, wenn Sie noch keine Bestimmte Wohnung in Aussicht haben (der WBS berechtigt ein Jahr zum Bezug einer entsprechenden Wohnung in Nordrhein-Westfalen)
oder als
- gezielter WBS
erteilt werden, wenn das Einverständnis des Eigentümers oder Verwalters schriftlich für diese Wohnung vorliegt. Der erteilte WBS gilt nur für die benannte Wohnung, mit dem Vorteil, dass evtl. Ausnahmegründe zu Gunsten des Antragstellers geprüft werden können.
Wohnberechtigungsschein Online
Sie können den Antrag auf die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins auch über unser Serviceportal vornehmen. Um das Serviceportal nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst einmalig unter der BundID registrieren. Den Link finden Sie auch im Serviceportal.
Es besteht hierbei die Möglichkeit, erforderliche Nachweise oder Unterlagen hochzuladen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Dienstgebäude Rathausplatz (ehem. Finanzamt Buer) - Referat 61/4 - Wohnungswesen/Stadtregionale Kooperation
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: wohnungswesen@gelsenkirchen.de
erforderliche Unterlagen
Bei schriftlicher Antragsstellung
- Personalausweis bei deutschen Bürgerinnen und Bürgern und Staatsangehörigen aus der Europäischen Gemeinschaft (IDCard)
- Reisepass bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern, mit einer mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis
ELEKTRONISCH
Auf elektronischem Weg ist ebenfalls eine Legitimation (Benutzername / Passwort) notwendig.
Außerdem:
- Einkommenserklärung von jedem Haushaltsangehörigen der über ein eigenes Einkommen verfügt
- Je nachdem welches Einkommen erzielt wird, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Dies können zum Beispiel sein:
- Lohnabrechnungen des Vorjahres
- Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
- Lohnsteuerjahresbescheinigung des Vorjahres
- Einkommensteuerbescheid des Vorjahres
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation, können auch noch weitere Unterlagen notwendig sein:
Zum Beispiel:
- Ausweis über den Grad einer Behinderung (z.B. für Schwerbehinderte Menschen)
- Immatrikulationsbescheinigung (z.B. für Studierende)
- BAföGBescheide (für Empfänger/Empfängerinnen von Ausbildungsförderung)
- Rentenbescheid (z.B. für Rentner/Rentnerinnen)
- Nachweis über Leistungen des Jobcenters (z.B. für Arbeitslose)
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Fallabhängig benötigen die Mitarbeitenden der Verwaltungen noch zusätzliche Unterlagen. Trifft dies zu, wird man sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Gelsenkirchen
Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist die Einhaltung
- der jeweiligen Einkommensgrenze
- der Wohnungsgröße (z. B. 1 Person 50 qm Wohnfläche)
In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit, einen gezielten Ausnahme-WBS zu prüfen, sofern die Voraussetzungen für die Erteilung eines WBS wegen der Wohnungsgröße nicht erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Es gelten die Wohnraumfördergesetze der einzelnen Bundesländer. Haben die Länder keine eigenen Gesetze erlassen, gilt das Gesetz des Bundes.
Verfahrensablauf
Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:
- Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
- Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
- Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
- Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.
Fristen
Hinweise für Gelsenkirchen
Bearbeitungsdauer
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Kosten
Hinweise für Gelsenkirchen
10,00 € - 20,00 €
Sie erhalten eine Gebührenrechnung und überweisen die Gebühr nach Erhalt des WBS.
Hinweise (Besonderheiten)
Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.
Weitere Informationen
Hinweise für Gelsenkirchen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022