Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Leitfaden für Wohnungssuchende und Personen, die einen Wohnberechtigungsschein beantragen möchten
    Die Stadt Erkelenz übt lediglich eine beratende Funktion hinsichtlich der Vermittlung von Wohnraum im Stadtgebiet aus. Auch werden nicht alle freien Wohnungen des Stadtgebietes Erkelenz registriert, in der Regel handelt es sich überwiegend um öffentlich geförderte Wohnungen.

     Was kann ich als Wohnungssuchender tun?
    Sie können sich  bei der Stadt Erkelenz, Baubetriebs- und Grünflächenamt, Zimmer 335, als "wohnungssuchend" registrieren lassen. Hierzu benötigen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis. Gleichzeitig empfehlen wir, sich bei den ortsansässigen Wohnungsbaugesellschaften, z. B. Bauverein Erkelenz und LEG, als wohnungssuchend zu melden.

    Das Internet sowie die Tagespresse bieten gute Möglichkeiten eine Wohnung zu finden, ebenso wie entsprechende Internetportale, wie z. B. immobilienscout24, immoworld.de u.a.

    Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

     Was ist eine "Sozialwohnung" und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine solche zu erhalten?
    Eine "Sozialwohnung" ist eine Wohnung, die mit öffentlichen Geldern gefördert worden ist und deshalb für eine bestimmte Zeit verbilligt dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen muss. Eine "Sozialwohnung" darf deshalb nur beziehen, wer über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. 

    Der WBS kann allgemein oder für eine bestimmte Wohnung erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    Die Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden.

    Anzahl Familienmitglieder

     

     

    Wohnungsgröße in Quadratmeter (qm)

     

     

    Grenze für das jährliche Gesamteinkommen nach Abzug evtl. Werbungskosten und Pauschalen (ab 01.01.2022)

     

    1

    50 qm oder 
    1 Raum

    20.420,00 EURO

    2

    65 qm oder 
    2 Räume

    24.600,00 EURO

    3

    80 qm oder 
    3 Räume

    30.260,00 EURO

    4

    95 qm oder 
    4 Räume

    35.920,00 EURO

    5

    110 qm oder 
    5 Räume

    41.580,00 EURO

    Die Beträge ergeben sich dadurch, dass vom tatsächlichen steuerlichen Bruttoeinkommen erst Werbungskosten und dann die pauschalen Abzüge für Einkommen-steuer, Krankenversicherung und Rentenversicherung abgezogen werden. Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes, so erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes weitere Kind um 740,00 EURO.

    Unter bestimmten Voraussetzungen erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum

    oder 15 qm, z. B. bei jungen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften, Blinden, rollstuhlfahrenden Schwerbehinderten, Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern, wenn innerhalb der Gültigkeitsdauer des WBS das 6. Lebensjahr mindestens eines der Kinder vollendet wird, ferner Eltern für den besuchsweisen Aufenthalt von einem oder mehreren außerhalb des Haushalts lebenden nicht volljährigen Kindern.

    Die höchstzulässige Wohnungsgröße muss eingehalten werden (siehe Tabelle oben).

     Wie und wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
    Der Wohnberechtigungsschein muss schriftlich in Zimmer 335, 3. Etage, beantragt werden. Beim Ausfüllen des Antrages sind wir Ihnen gerne behilflich.

    Wohnungssuchende, die nicht in Erkelenz wohnen, jedoch nach Erkelenz ziehen wollen, müssen den Wohnberechtigungsschein für eine "Sozialwohnung" grundsätzlich bei ihrer Heimatgemeinde beantragen - es sei denn, der Wohnungssuchende hat in Erkelenz bereits eine bestimmte geförderte Wohnung in Aussicht (= schriftl. Einverständnis des Vermieters erforderlich).

     Welche Unterlagen werden zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines benötigt?

    1. Einkommensnachweise des letzten Kalenderjahres einschließlich des aktuellen Einkommens oder
    2. Vorlage des aktuellen Steuerbescheides,
    3. aktueller Rentenanpassungsbescheid ,
    4. Leistungsnachweise Arbeitslosengeld I,
    5. Leistungsnachweise Arbeitslosengeld II,
    6. Nachweis Kindergeld in Form eines Kontoauszuges,
    7. Nachweis über Unterhaltszahlungen,
    8. Nachweise Krankengeld/Übergangsgeld,
    9. Schwerbehindertennachweis (wenn vorhanden),
    10. Nachweis Besuchsrecht,
    11. bei Schwangerschaft Kopie des Mutterpasses,
    12. bei jungen Ehepaaren Kopie der Heiratsurkunde.

    (Junge Ehepaare sind Verheiratete bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat.)

    Wie lange gilt der Wohnberechtigungsschein?
    Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr und gilt für ganz Nordrhein-Westfalen.

    Öffnungszeiten des Wohnungsamtes beim Baubetriebs- und Grünflächenamt:     
    montags - freitags von 8.00 - 12.00 Uhr

    sowie

    dienstags zusätzlich von 14.00 - 16.00 Uhr.

     Ansprechpartnerinnen:
    Susanne Grünter, Tel.: 02431/85342, Fax: 02431/859342,
    E-Mail: susanne.gruenter@erkelenz.de

    Kristina Jansen (ab 01.12.2022), Tel.: 02431/85289, Fax: 02431/859289,
    E-Mail: kristina.jansen@erkelenz.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f1477a2be411670df4b1668dafea602e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Baubetriebs- und Grünflächenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei schriftlicher Antragsstellung

    • Personalausweis bei deutschen Bürgerinnen und Bürgern und Staatsangehörigen aus der Europäischen Gemeinschaft (IDCard)
    • Reisepass bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern, mit einer mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis

    ELEKTRONISCH
    Auf elektronischem Weg ist ebenfalls eine Legitimation (Benutzername / Passwort) notwendig.

    Außerdem:

    • Einkommenserklärung von jedem Haushaltsangehörigen   der über ein eigenes Einkommen verfügt
    • Je nachdem welches Einkommen erzielt wird, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Dies können zum Beispiel sein:
      • Lohnabrechnungen des Vorjahres
      • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
      • Lohnsteuerjahresbescheinigung des Vorjahres
      • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres

    Abhängig von Ihrer persönlichen Situation, können auch noch weitere Unterlagen notwendig sein:

    Zum Beispiel:

    • Ausweis über den Grad einer Behinderung (z.B. für Schwerbehinderte Menschen)
    • Immatrikulationsbescheinigung (z.B. für Studierende)
    • BAföGBescheide (für Empfänger/Empfängerinnen von Ausbildungsförderung)
    • Rentenbescheid (z.B. für Rentner/Rentnerinnen)
    • Nachweis über Leistungen des Jobcenters (z.B. für Arbeitslose)

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

    Fallabhängig benötigen die Mitarbeitenden der Verwaltungen noch zusätzliche Unterlagen. Trifft dies zu, wird man sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit
    • Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
    • Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
    • Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
    • Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Es gelten die Wohnraumfördergesetze der einzelnen Bundesländer. Haben die Länder keine eigenen Gesetze erlassen, gilt das Gesetz des Bundes.

    Verfahrensablauf

    Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

    • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
    • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
    • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

    Fristen

    Hinweise für Erkelenz

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkelenz

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkelenz

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Erkelenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de